Nach dem Beitritt des Kantons Aargau zum Stipendienkonkordat müssen die entsprechenden Gesetze und Dekrete abgeändert werden. In der Botschaft an den Grossen Rat nimmt die Aargauer Regierung auch ein Anliegen auf, die Ausbildungsdarlehen stärker zu fördern.
Der Beitritt zum Stipendienkonkordat war 2013 vom Grossen Rat beschlossen worden. Um Bundesbeiträge beziehen zu können, muss der Kanton Aargau die Bestimmungen der Vereinbarung bis 2018 erfüllen.
Ebenfalls Teil der Gesetzes- und Dekretsänderungen ist ein Ende 2015 vom Grossen Rat überwiesenes Postulat, das eine strikte Aufteilung der Ausbildungsbeiträge verlangt. Diese sollen künftig zu zwei Dritteln aus Stipendien und zu einen Drittel aus zinslosen Darlehen für den Tertiärbereich bestehen.
Der Regierungsrat seit mit der Stossrichtung des Postulats einverstanden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag. Verschiedene Anpassungen sollten zu einer Erhöhung des Darlehensanteils führen.
Auf die Einführung eines fixen Splittings hingegen verzichtet der Regierungsrat aufgrund der Erfahrungen anderer Kantonen. Diese zeigten, dass Studierende tendenziell eher eine Verlängerung der Studienzeit in Kauf nehmen und auf eine Verschuldung verzichten. Dies würde zu unerwünschten Mehrkosten für den Kanton führen.
Die Anhörung zu den Gesetzes- und Dekretsänderungen fand im Frühling dieses Jahres statt. Die Auswertung zeigte laut Angaben der Regierung, dass die Anpassungen grossmehrheitlich auf Zustimmung stossen.
Die Anpassungen führen zu einem jährlichen Minderaufwand von rund 750’000 Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mehrkosten, die durch den Beitritt zum Konkordat ausgelöst werden und einem Minderaufwand infolge reduzierter Leistungen im Stipendienbereich.
Die Beratungen im Grossen Rat sind im März und November 2017 vorgesehen, damit die Anpassungen per 1. August 2018 in Kraft treten können.