Kanton Aargau reicht Beschwerde gegen Kanton Luzern ein

Der Kanton Aargau wehrt sich mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern für einen integralen Hochwasserschutz im Reusstal. Das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme“ werde den Anliegen der Unterlieger an der Reuss nicht gerecht.

Der Kanton Aargau wehrt sich mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern für einen integralen Hochwasserschutz im Reusstal. Das Projekt „Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme“ werde den Anliegen der Unterlieger an der Reuss nicht gerecht.

Der Aargau sei mit dem Vorgehen des Kantons Luzern beim geplanten Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Reuss unterhalb des Vierwaldstättersees und der Kleinen Emme nicht einverstanden, teilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Dienstag mit.

Die geplanten Massnahmen im Kanton Luzern zielten im Wesentlichen auf die Ab- und Durchleitung der Hochwasser ab. Im Gegensatz dazu stehe in den Unterliegerkantonen das Rückhalte- beziehungsweise Ausleitkonzept im Vordergrund, um den Hochwasserschutz zu gewähren.

Der Kanton Aargau reichte am vergangenen Montag seine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern gegen den Entscheid des Luzerner Regierungsrats ein. Dieser hatte Ende Juli die Einsprache des Aargaus abgewiesen.

Aargau verlangt Koordination

Der Kanton Aargau gibt sich überzeugt, dass ein Einbezug des Vierwaldstättersees in das Hochwassermanagement die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz senken und den Nutzen optimieren würde. Insbesondere ein Hilfswehr und eine prognosegestützte Seeregulierung müssten vertieft überprüft werden.

Obwohl die Kleine Emme und die anschliessende Reuss interkantonale Gewässer im Sinne des Wasserbaugesetzes sind, wurde der zwingend notwendigen Koordination der wasserbaulichen Massnahmen nur ungenügend Rechnung getragen, wie der Kanton Aargau weiter festhält.

Dem integralen und interkantonal koordinierten Hochwasserschutz müsse jedoch Nachdruck verliehen werden. Zu diesem Zweck hätten die Kantone Luzern, Aargau, Zürich und Zug und der Bund bereits im Jahr 2007 die sogenannte Mühlauer-Vereinbarung abgeschlossen.

Gespräche laufen weiter

Nach Ansicht des Aargaus ist der Bund und nicht der Kanton Luzern zuständig, bei Differenzen zwischen Unter- und Oberliegern über das Projekt zu beschliessen.

Der Aargau ist nach eigenen Angaben weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Deshalb würden die Gespräche zwischen den Kantonen weiter laufen.

Im Juni hatten die Luzerner Stimmberechtigten in einer kantonalen Abstimmung einen Kredit von 190 Millionen Franken für die Neugestaltung des Seetalplatzes sowie für den Hochwasserschutz beim Zusammenfluss der Kleinen Emme und Reuss gutgeheissen.

Für den Hochwasserschutz sieht das Projekt vor, dass der Gewässerraum verbreitert, bestehende Brücken ersetzt sowie zusätzliche gebaut werden.

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