Im Kanton Aargau muss der Antrag für die persönliche Verbilligung der Krankenkassenprämien erstmals online ausgefüllt werden. Die Anträge für das Jahr 2018 können ab Ende April gestellt werden. Wer kein Internet hat, soll auf die Hilfe der Gemeindeverwaltung zählen können.
Die Sozialversicherung Aargau (SVA) wird die Betroffenen direkt informieren. Es sind Personen, die möglicherweise Anspruch auf eine Krankenkassenverbilligung haben und über eine definitive Steuererklärung 2015 verfügen.
In diesem Schreiben werde ein Link und ein Code für das Online-Verfahren stehen, heisst es in einem am Montag veröffentlichten Informationsblatt der SVA.
Um einen Antrag zu stellen, sind der Name und das Geburtsdatum sowie die Sozialversicherungsnummer notwendig. Das Online-System basiert gemäss SVA auf den aktuellen Daten des Einwohnerregisteramts. Antragssteller haben sechs Wochen Zeit, um das Online-Formular auszufüllen. Die bisherige Anmeldefrist von Ende Mai entfällt.
Umstellung erfolgt Schlag auf Schlag
Für die Umstellung auf den papierlosen Antrag werden zunächst die Fachvertreter in den Gemeinden sowie die Gemeindezweigstellen informiert. Anfang April werden alle Haushalte in einem Flugblatt informiert. Ab Mitte April startet das neue Verfahren in ausgewählten Gemeinden.
Rund 150’000 Personen erhalten im Aargau eine Prämienverbilligung. Für dieses Jahr stehen 307 Millionen Franken zur Verfügung. 2018 werden es 315 Millionen Franken sein. Der Aargau bezahlt 103 Millionen Franken und der Bund 212 Millionen Franken.
Neue Spielregeln
Seit Mitte 2016 gelten bei der Prämienverbilligung neue Spielregeln. Das Geld wird gemäss Regierungsrat und Parlamentsmehrheit bedarfsgerechter verteilt.
Wer eine Verbilligung erhält ist verpflichtet, sich zu melden, wenn er deutlich mehr verdient als bei der Einreichung des Antrags. Der Kanton spart mit der Reform bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr. Rund 30’000 Personen erhalten in diesem Jahr keine Verbilligung mehr.
2,35 Millionen Franken für Gemeinden
Wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mitteilte, wird der Kanton den Gemeinden in diesem Jahr 2,35 Millionen Franken als Ausgleichszahlung überweisen. Der Regierungsrat will die Gemeinden entschädigen, die den Sozialhilfebeziehenden die Krankenversicherung bezahlen müssen.
Der Kanton hatte die Richtprämie für die Gemeinden zu tief angesetzt. Für einen erwachsenen Sozialhilfebezüger geht es um einen Betrag von 233 Franken pro Jahr. Das DGS spricht von einer «ausserordentlichen Ausgleichszahlung, um den unerwartet hohen Prämienanstieg abzufedern».