Kanton Aargau überarbeitet Ostumfahrung von Suhr

Der Kanton Aargau will die vor mehr als 10 Jahren geplante Ostumfahrung von Suhr überarbeiten und optimieren. Auf die Querung der Autobahn A1 soll verzichtet werden. Das ursprüngliche Projekt sei zu teuer und zu wenig wirksam.

Der Kanton Aargau will die vor mehr als 10 Jahren geplante Ostumfahrung von Suhr überarbeiten und optimieren. Auf die Querung der Autobahn A1 soll verzichtet werden. Das ursprüngliche Projekt sei zu teuer und zu wenig wirksam.

Der Grosse Rat hatte 2003 das generelle Projekt von 2001 im kantonalen Richtplan festgesetzt. Seither wandelten sich die Rahmenbedingungen jedoch, wie das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Dienstag mitteilte.

Der Strassenverkehr habe in Suhr und Umgebung stark zugenommen. Im Bahnverkehr habe die Taktverdichtung der SBB und der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB) zu mehr Behinderungen bei den Bahnübergängen geführt.

Vor diesem Hintergrund überzeuge das generelle Projekt nicht mehr. So würden sich die Verkehrsbelastungen im Zentrum von Suhr nur zu rund einem Drittel reduzieren – und dies bei Baukosten von 85 Millionen Franken.

Hinzu kämen Konflikte mit geplanten Ausbauprojekten der WSB und den bestehenden Bahnübergängen. Das BVU befürchtet auch bautechnische Risiken mit dem Grundwasser bei der Unterquerung der Autobahn A1. Zudem müssten Fruchtfolgeflächen, Kulturland und das Naherholungsgebiet zerschnitten werden.

Gemeinden können mitreden

Bei der 2013 erarbeiteten Netzstrategie habe sich gezeigt, dass eine Verbindung der Ostumfahrung mit einer späteren Südumfahrung die beste Entlastungswirkung für Suhr ergebe, hält das BVU fest.

Daher prüft das Departement unter Einbezug der Gemeinden nun eine optimierte Variante für eine neue Linienführung der Ostumfahrung. Im Vordergrund stehen Varianten ohne Querung der Autobahn und mit einer sinnvollen Verbindung zu einer Südumfahrung.

Der Kanton informierte die betroffenen Gemeinden Suhr und Gränichen bereits über seine Absichten. Bis im Mai soll die beste Lösung verabschiedet werden, auf dessen Basis danach das generelle Projekt erarbeitet wird.

In drei Jahren soll das Projekt in die Vernehmlassung geschickt werden. Danach hat der Grosse Rat zu entscheiden. Nach der Projektauflage, dem Bewilligungsverfahren und der Ausschreibung könnte gemäss Zeitplan des Kantons im Jahr 2022 mit dem Bau der Ostumfahrung begonnen werden.

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