Die Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen müssen zur Sicherung ihrer Altersrente künftig prozentual nicht tiefer in die Tasche greifen. Der Grosse Rat beschloss am Dienstag mit 68 zu 65 Stimmen, dass der Kanton weiterhin gesamthaft 60 Prozent der Pensionskassenbeiträge übernimmt.
Auslöser zur Diskussion über die Verteilung war die von der Aargauischen Pensionskasse (APK) beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf 5,9 Prozent. Notwendig wurde die Senkung, weil die Lebenserwartung immer länger und die Kapitalrenditen immer tiefer werden.
Die Senkung des Umwandlungssatzes hat eine Erhöhung der Sparbeiträge von 1,5 Prozent zur Folge. Damit das Beitragsverhältnis zwischen Kanton und Versicherten weiterhin 60 zu 40 Prozent beträgt, hatte die Regierung vorgeschlagen, dass 1 der 1,5 Prozente kostenneutral mit einer Verschiebung ausgeglichen werden soll.
Vom Rest, so der Vorschlag der Regierung, sollten 0,3 Prozent vom Arbeitgeber und 0,2 Prozent von den Arbeitnehmern getragen werden.
Alles zu Lasten der Versicherten
Die vorberatende Kommission hingegen war der Meinung gewesen, dass die 1,5 Prozent voll zu Lasten der Versicherten gehen sollten. Dies hätte bedeutet, dass der Kanton künftig gesamthaft nur noch 56,4 Prozent der Pensionskassenbeiträge übernommen hätte.
Die Bürgerlichen als Gegner der Regierungsvariante sprachen von einer Abwälzung auf die Steuerzahler, die Ratslinke als Gegner des Kommissionsvorschlages bezeichnete das Vorgehen als Lohnabbau. Ein Ratsmitglied umschrieb diese Diskussion als «Jammern auf hohem Niveau».
Im Seilziehen um 60 oder 56,4 Prozent Kantonsanteil brachte die BDP einen Kompromissvorschlag ein, der den Kanton künftig mit 58,8 Prozent belastet hätte. Dieser Vorschlag blieb aber auf der Strecke.
Finanzdirektor Roland Brogli hatte den Rat gebeten, das Beitragsverhältnis 60 zu 40 zu belassen. Dieser Verteilschlüssel sei bei der letzten Pensionskassenreform 2008 nach langer Diskussion festgelegt worden. Es gebe keine Gründe, das Beitragsverhältnis so kurzfristig zu ändern. Auch fast alle anderen Kantone hätten dieses Verhältnis.
60 Prozent des letzten Lohnes
Ohne die Dekretsänderung bzw. ohne die Beitragserhöhung hätte die APK nach der Senkung des Umwandlungssatzes künftig nur noch eine Altersrente in Höhe von 56,5 Prozent des letzten versicherten Lohnes auszahlen können. Mit der Erhöhung der Sparbeiträge können 60 Prozent garantiert werden. Derzeit sind es 65 Prozent.
Ein Nebenkriegsschauplatz bei der Behandlung des APK-Dekretes war die Festlegung der Wahlbehörde für eine Hälfte des APK-Vorstandes. Die Regierung drang mit ihrem Vorschlag mit 67 zu 66 Stimmen knapp durch und bleibt weiterhin Wahlbehörde.
Die vorberatende Kommission wollte den Grossen Rat mit der Wahl beauftragen. Die andere Hälfte des APK-Vorstandes wird von der Delegiertenversammlung gewählt.