Der Kanton Aargau und die Gemeinden optimieren ihre Aufgabenverteilung. Auch der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden wird auf eine neue Basis gestellt. Der Grosse Rat hiess das Reformprojekt am Dienstag nach einer zweiter Beratung mit grosser Mehrheit gut.
Mit Ausnahme der SVP stellten sich alle Parteien hinter das Vorhaben. Der Grosse Rat lehnte den Antrag der SVP ab, die Vorlage zurückzuweisen. Man wolle nicht, dass die Gemeindelandschaft umgepflügt werde, hiess bei der SVP. Kleine Gemeinden würden letztlich zu Fusionen gezwungen.
Regierungsrat Urs Hofmann (SP) sagte, es handle sich um einen Kompromiss. Der neue Finanzausgleich orientiere sich weit besser als bisher an den Lasten der Gemeinden und sei gut steuerbar. Die starken Gemeinden würden zur Finanzierung des Ausgleichs beitragen, ohne selbst übermässig belastet zu werden. Die Gemeindelandschaft werde nicht umgepflügt.
Nach den Entscheiden des Grossen Rates übernimmt der Kanton neu zahlreiche Aufgaben vollständig, unter anderem die Kosten für den öffentlichen Verkehr. Dies entlastet die Gemeinden um rund 63 Millionen Franken pro Jahr. Um weitere 35 Millionen Franken entlastet der Kanton die Gemeinden beim Personalaufwand der Volksschule.
Steuerfussabtausch
Die Gemeinden tragen auf der anderen Seite neu sämtliche Kosten der materiellen Sozialhilfe. Das führt bei den Gemeinden zu einer Mehrbelastung von 28 Millionen Franken.
Die Aufgabenverschiebungen führen beim Kanton unter dem Strich zu Mehrausgaben von rund 70 Millionen Franken. Das entspricht rund vier Steuerprozenten. Der Grosse Rat beschloss einen so genannten Steuerfussabtausch: Der Kanton erhöht seinen Steuerfuss um drei Prozentpunkte, die Gemeinden senken ihre jeweiligen Steuerfüsse um drei Prozentpunkte.
Der Regierungsrat hatte ursprünglich einen Steuerfussabtausch von vier Prozent vorgeschlagen. Die SVP wollte auf diesen Abtausch ganz verzichten. Das Parlament lehnte diesen Antrag klar ab.
Ausgleich hoher Sozialkosten
Bei einem Sozialhilfefall, der pro Jahr mehr als netto 60’000 Franken kostet, wird der Mehrbetrag von allen Gemeinden gemeinsam getragen. Dazu soll ein Fonds gegründet werden, in den alle Gemeinden im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl einzahlen.
Davon profitieren unter anderem Mägenwil und Rupperswil. Diese Gemeinden müssen für die fürsorgerische Unterbringung von zwei Straftätern, die gemäss Jugendstrafgesetz wegen Mordes verurteilt wurden, Kosten von mehr als 200’000 Franken pro Jahr tragen. Die Gemeinden, die letztlich zufällig so hohe Kosten schultern müssen, werden nun entlastet.
Finanzausgleich auf neuen Füssen
Bei der Reform des Finanzausgleichs zwischen den 213 Gemeinden beschloss der Grosse Rat, dass Gemeinden nicht mehr in den Genuss von Finanzausgleichszahlungen kommen, deren Steuerfuss um 5 Prozent oder mehr unter dem Mittelweg der Gebergemeinden liegt.
Beim neuen Finanzausgleich unter den Aargauer Gemeinden werden die Ressourcen- und die Lastenseite der Gemeinden separat betrachtet. Auf der Ressourcenseite bezahlen Gemeinden mit Steuererträgen über dem kantonalen Durchschnitt Geld an Gemeinden mit Steuererträgen unter dem Durchschnitt.
Auf der Lastenseite bilden der Anteil der Volksschüler an der Gesamtbevölkerung, die Sozialhilfequote und die Gesamtfläche die Kriterien für das Geben und Nehmen der Gemeinden.
Der Grosse Rat hiess das Gesetz über den Ausgleich der Aufgabeverschiebungsbilanz mit 96 zu 32 Stimmen gut. Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden wurde mit 96 zu 30 Stimmen beschlossen.