Die Neuregelung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton Aargau und seinen Gemeinden ist reif für die Verhandlung im Grossen Rat. Gleichzeitig kann der Rat über die Neugestaltung des Finanzausgleichs unter den Aargauer Gemeinden diskutieren.
Viele Änderungen habe die Regierung gegenüber den ersten Entwürfen nicht mehr vornehmen müssen, sagte Regierungsrat Urs Hofmann am Donnerstag vor dem Medien in Aarau. Schon im Rahmen der Vernehmlassung sei die Zustimmung zum Grundkonzept der Regierung nahezu einhellig gewesen.
Kanton bürdet sich Mehrkosten von 70 Millionen auf
Der Kanton zeigte sich bei der Neuverteilung der Lasten und Aufgaben nicht knauserig. Unter dem Strich ergeben sich für den Kanton Mehrkosten in Höhe von rund 70 Millionen Franken.
So übernimmt der Kanton die Kosten für den öffentlichen Verkehr künftig vollständig, was die Gemeinden um fast 63 Millionen Franken entlastet. Um weitere 35 Millionen Franken entlastet der Kanton die Gemeinden beim Personalaufwand der Volksschule.
Auf der anderen Seite tragen die Gemeinden neu sämtliche Kosten der materiellen Sozialhilfe, was einer Mehrbelastung von 28 Millionen gleichkommt. Bei Sozialhilfefällen, die pro Jahr mehr als 40’000 Franken kosten, wird der Mehrbetrag von allen Gemeinden zusammen getragen.
Die Massnahmen gegen häusliche Gewalt im Umfang von 600’000 Franken und die Personalkosten beim Sprachheilwesen von 700’000 Franken bezahlt künftig ebenfalls der Kanton. Die Bussenerträge in Höhe von 1,4 Millionen Franken fliessen künftig an die Gemeinden.
Die Mehrbelastung des Kantons in Höhe von 70 Millionen Franken entsprechen 4 Steuerprozenten. Damit der Kanton zu seinem Geld kommt, wird der kantonale Steuerfuss um diese vier Prozent erhöht, während die Gemeindesteuerfüsse entsprechend reduziert werden.
Finanzausgleich unter Gemeinden auf neuen Füssen
Vollständig neu gestaltet wird der Finanzausgleich unter den Gemeinden. Künftig werden die Ressourcen- und die Lastenseite der Gemeinden separat betrachtet. Auf der Ressourcenseite bezahlen Gemeinden mit Steuererträgen über dem Kantonsdurchschnitt Geld an Gemeinden mit Steuererträgen unter dem Kantonsdurchschnitt.
Auf der Lastenseite bilden der Anteil der Volksschüler an der Gesamtbevölkerung, die Sozialhilfequote und die Gesamtfläche die Kriterien für das Geben und Nehmen der Gemeinden.
Ergänzt werden der Ressourcen- und der Lastenausgleich durch bedarfsorientierte Ergänzungsbeiträge. Diese bekommen jene Gemeinden, die ihren Finanzhaushalt nur im Gleichgewicht halten könnten, wenn sie einen Steuerfuss von mehr als 25 Prozentpunkten über dem Kantonsmittel festlegen würden.
Regierung möchte Änderungen auf Anfang 2017 in Kraft setzen
Weil schon bei der Vernehmlassung grosse Einigkeit geherrscht hatte, stellte die Regierung für die Behandlung im Parlament einen ambitiösen Zeitplan auf. Sie möchte, dass die erste Lesung diesen Herbst und die zweite Beratung im Grossen Rat im ersten Quartal 2016 stattfindet.
Falls nicht das Referendum ergriffen wird, möchte die Regierung die Gesetzesänderungen und die Verordnung Mitte 2016 verabschieden und auf Anfang 2017 in Kraft setzen.
Von Seiten der Gemeinden dürfte der Widerstand gegen die Neuregelungen klein sein. FDP-Grossrätin Renate Gautschy, die Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung, sagte am Donnerstag, dass das Grundkonzept und die meisten konkreten Regelungen bei den Gemeinden auf Zustimmung stiessen.