Der Kanton Aargau hat Massnahmen ergriffen, um gewisse Gebäude und Einrichtungen vor Drohnenangriffen zu schützen. Flugverbotszonen einrichten oder gesetzliche Reglungen schaffen, will die Aargauer Regierung vorerst aber nicht.
Bei den Gebäuden der kantonalen Verwaltung sieht die Aargauer Regierung kein Risiko, wie sie in der am Freitag veröffentlichten Anwort auf eine BDP-Interpellation schreibt. Ein erhöhtes Risiko bestehe aber bei den Gebäuden und Einrichtungen des Justizvollzugs sowie bei den Kernkraftwerken Beznau und Leibstadt.
Noch untersucht werden muss laut Regierung, ob es sich bei den Tanklagern in Mellingen und der Verteilzentrale der Swissgrid in Laufenburg ebenfalls um Objekte mit erhöhtem Risiko handelt. Die AKW-Betrieber seien mit der Nuklearaufsichtsbehörde ENSI bezüglich Drohnenabwehr bereits in Kontakt.
Um die Bereiche des Justizvollzugs zu schützen, werden erste Massnahmen bereits umgesetzt. In sämtlichen Aargauer Bezirksgefängnissen werden die vorhandenen Spazierhöfe zusätzlich zur bestehenden Vergitterung mit einem engmaschigen Gitter versehen.
Damit sollen vor allem Abwürfe verbotener Gegenstände verhindert werden. Bei der Justizvollzugsanstalt Lenzburg wird derzeit die Installation eines Drohnenabwehrsystems geprüft.
Der Kanton Aargau könnte auf der Basis einer Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in eigener Regie Vorschriften erlassen und beispielsweise Flugverbotszonen einrichten.
Die Effektivität einer Flugverbotszone um kriminelle Machenschaften zu verhindern, wird von der Regierung jedoch als sehr gering eingeschätzt. Deshalb verzichtet die Regierung vorerst auf eine Regulierung «auf Vorrat».