Der Kanton Aargau wird die rechtsmedizinischen Leistungen ab 2014 vom Kantonalspital Aargau statt wie derzeit vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Bern beziehen. Das kostet den Kanton rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr.
Die entsprechende Vereinbarung mit dem Kantonsspital Aarau (KSA) sei unterzeichnet, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Der Grosse Rat muss dem wiederkehrenden Aufwand von 2,5 Millionen Franken pro Jahr jedoch noch zustimmen.
Die Höhe des Kredits liegt rund 300’000 Franken über dem bisherigen Aufwand. Grund für den Mehraufwand ist gemäss Regierungsrat die zu erwartenden zusätzlichen und anspruchsvolleren Leistungen.
Der Regierungsrat hatte bereits im Dezember mitgeteilt, dass der seit 1996 geltende Vertrag mit dem IRM der Universität Bern gekündigt werden soll. Das IRM Bern ist laut eigenen Angaben vom Absprung des Aargaus nicht überrascht.
Im Aargau werden ab 2014 die Kantonspolizei, die Strafverfolgungsbehörden, die Gerichte, das Amt für Justizvollzug und das Strassenverkehrsamt einen grossen Teil der speziellen Leistungen beim neu geschaffenen IRM des Kantonsspitals Aarau beziehen.