Im Aargau werten die Kantons- und Gemeindebehörden ihre Erfahrungen mit den neuen Familiengerichten aus. So sollen etwa die Schnittstellen zwischen den Familiengerichten und den Gemeinden verbessert werden.
Bis Ende Jahr soll dem Parlament der Bericht über die Schlussfolgerungen vorliegen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Das Parlament hatte den Kanton und die Justizleitung im September aufgefordert, zusammen mit den Gemeinden auszuloten, wie die Verfahrensabläufe vereinfacht werden könnten.
Anfang 2013 hatten im Aargau die in die Bezirksgerichte integrierten Familiengerichte die Aufgaben des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Bundes übernommen. Seit diesem Zeitpunkt entscheidet neu ein Fachgericht statt wie früher der Gemeinderat beispielsweise über Vormundschaften und Beistandschaften.
Die Familiengerichte sind überlastet, erhalten aber nach einem Entscheid des Parlamentes nicht wie geplant mehr Personal. Das Parlament beschloss, einzig die sieben, bereits bestehenden Projektstellen bis Ende 2017 weiterzuführen. Die Justizleitung hatte elf zusätzliche Stellen gefordert.
Die Familiengerichte können der hohen Fallbelastung mit ihren 70 bestehenden, unbefristeten Stellen nicht gerecht werden. Es zeigte sich gemäss Justizleitung, dass die Geschäftslast grösser ist als angenommen. Der ordnungsgemässe Gerichtsbetrieb sei «ernsthaft infrage gestellt».
Kostenverteiler für teure Fälle
Zu politischen Diskussionen führten im Aargau auch die Kosten für die fürsorgerischen Massnahmen – zum Beispiel, wenn ein Kind in ein Heim eingewiesen werden muss. Die Gemeinden befürchten, dass sie zu viel bezahlen müssen.
Die Gemeinden würden wegen teurer Einzelfälle «nicht übermässig» belastet, hält der Regierungsrat in der Antwort zu einem Vorstoss der BDP-Fraktion fest. Die betroffene Person müsse jedoch in einer stationären und anerkannten Einrichtung leben.
Die Gemeindepauschale betrage bei Jugendlichen 1’240 Franken pro Monat. Die Restkosten finanziere der Kanton zu 60 Prozent, weitere 40 Prozent würden alle Gemeinden nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl tragen.
Für besonders teure Fälle bei Erwachsenen liegt bereits ein Vorschlag der Regierung auf dem Tisch: Der Aufwand von über 40’000 Franken pro Jahr und Fall soll auf alle Gemeinden verteilt werden. Das Kostenrisiko pro Fall werde somit für jede Gemeinde auf 40’000 Franken pro Jahr begrenzt, erläutert der Regierungsrat.