Die Aargauer Regierung will keine öffentlich zugänglichen Defibrillatoren aufstellen lassen, mit denen im Notfall ein Herzstillstand bekämpft werden kann. Auch ohne staatliche Vorschriften seien viele Geräte installiert worden. Der Kanton hat keine Ahnung, wo Defibrillatoren stehen.
Um möglichst viele Ereignisse abzudecken, wäre bei öffentlich zugänglichen Defibrillatoren eine sehr grosse Anzahl von Geräten notwendig, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Anfrage des CVP-Grossrates und Wettinger Gemeindeammanns Markus Dieth fest.
Die Wartung und der Unterhalt seien mit Kosten verbunden, die von der öffentlichen Hand übernommen werden müssten. Mehr als die Hälfte der Patienten mit einem Herzstillstand befänden sich zu Hause, wenn das Ereignis eintrete.
In diesen Fällen müssten lebensrettende Sofortmassnahmen wie eine korrekte Kompression des Brustkorbs vorgenommen und die Rettungskräfte alarmiert werden. Es sei nicht möglich, einen Defibrillator herbeizuschaffen, führt der Regierungsrat aus.
Laien sind oftmals überfordert
Der Aargau weiss – wie seine Nachbarkantone – nicht, wo überall automatische Defibrillatoren stehen. Es gibt gemäss Regierungsrat keine Rechtsgrundlage für eine Meldepflicht.
Die automatischen Geräte ermöglichten auch Laien zu helfen. Wer jedoch nicht geschult sei, sei in Notfällen oft überfordert, schreibt der Regierungsrat: «Das alleinige Vorhandensein von Geräten garantiert daher noch keine Erfolgsrate bei der Behandlung eines plötzlichen Herztodes.»