Kanton Aargau will nationales Gewässerschutzgesetz abändern

Der Kanton Aargau macht den eidgenössischen Räten Änderungen des Gewässerschutzgesetzes schmackhaft. Eine entsprechende Standesinitiative wurde vom Aargauer Grossen Rat am Dienstag mit 87 zu 45 Stimmen überwiesen.

Der Kanton Aargau macht den eidgenössischen Räten Änderungen des Gewässerschutzgesetzes schmackhaft. Eine entsprechende Standesinitiative wurde vom Aargauer Grossen Rat am Dienstag mit 87 zu 45 Stimmen überwiesen.

Konkret geht es um Einschränkungen, welche die Konkretisierung des Gesetzes in der Gewässerschutzverordnung in Bau- und Landwirtschaftszonen verursachen soll. Mit den neuen Bestimmungen könnten grosse Fläche von eingezontem Bauland in der Nähe von Gewässern nicht mehr genutzt werden.

Zudem bringe die Verordnung auch Einschränkungen für Landwirte, die Land am Rand von Bächen, Flüssen oder Seen nicht mehr recht bewirtschaften können, hiess es in der Begründung. Dies widerspreche einerseits der Rechtssicherheit und andererseits dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit dem Boden.

Der Grosse Rat hatte den Vorstoss bereits letzten Herbst für erheblich erklärt. Daraufhin musste die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung einen Entwurf ausarbeiten. Dieser wurde auch von der Regierung befürwortet.

Die FDP unterstütze zwar die Initiative, aber die vom Bund verfassten Merkblätter hätten inzwischen viele offene Fragen beantwortet, begründete eine Sprecherin einen Rückweisungsantrag zu Handen der Kommission.

Der FDP-Antrag wurde ebenso klar abgewiesen wie ein Antrag der SP auf Nichteintreten. Demgegenüber erachteten SVP und CVP, aus deren Kreis der Anstoss zur Standesinitiative kam, den Vorstoss nach wie vor für notwendig.

Mit den Bestimmungen gehe viel zu viel Bau- und Landwirtschaftsland verloren, sagten mehrere Sprecher. Die Verordnung sei nicht umsetzbar, sagte der Zofinger Stadtammann Hans-Ruedi Hottinger aus Behördensicht.

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