Der Kanton Baselland will die heute von den Gemeinden vergebenen Fischerei-Pachten künftig selber vergeben; heute macht die kantonale Fischereiverwaltung zwar die Arbeit, doch die Gemeinden kassieren die Pachtzinsen. Sorgen machen sich wegen eines Wechsels indes auch die Fischervereine.
Die Jagd- und Fischereiverwaltung als Abteilung der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion erledigt diverse Bewirtschaftungs- und Aufsichtsaufgaben. Insgesamt grob auf 150’000 bis 200’000 Franken im Jahr schätzt Kantonstierarzt und Abteilungsleiter Ignaz Bloch den kantonalen Aufwand für die Fischerei.
Die Gemeinden kassieren derweil alle Fischerei-Pachtzinsen für ihre Gewässer, die sich auf rund 100’000 Franken im Jahr summieren. Die Höhe dieser Zinsen legt allerdings im Wesentlichen wiederum der Kanton fest, dies infolge seiner Abklärungen über Gewässerzustand und Fischbestände.
Betroffene skeptisch
Der Vorschlag des Kantons, das so genannte Fischerei-Regal selbst zu übernehmen, wird derzeit sowohl von den Gemeinden als auch den Fischern diskutiert. Deren Verbände haben ihre Positionen noch nicht bezogen. Im Falle einer Zustimmung will Bloch der Entwurf für eine Landratsvorlage noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung geben.
Erste Reaktionen über eine solche Zentralisierung der Fischerei sind indes durchzogen: Fischer fürchten, dass bei einer geldgesteuerten Reform ihre Vereine leiden. Bei mancherorts kaum mehr messbaren Fängen – 2013 wurden etwa in der Birsfelder Birsstrecke bei 93 Fischgängen nur gerade drei Forellen gefangen – erodieren ihre Mitgliederzahlen teils schon heute.
Urs Campana, Präsident des Kantonalen Fischereiverbandes (KFVBL), beunruhigt zudem schon ein weiterer Schritt, den Bloch im Falle einer Regal-Übertragung diskutieren will: den Wechsel vom Pacht- zum Patent-System. Dann könnten alle ohne Vereinsmitgliedschaft im ganzen Kanton fischen – die Lust auf Vereins-Fronarbeit dürfte indes weiter abnehmen.
Patent-System als Vereinskiller
Campana warnt davor, dass mit Fischervereinen nicht nur Knowhow und Arbeitsleistung – zum Beispiel bei Bachputzeten oder der Aufzucht – wegfallen würde, sondern auch eine Kontrollebene: Am Rhein, wo man seit langem mit einem Patent auch als Nicht-Vereinsmitglied fischen kann, würden Tierschutzvorschriften von manchen weniger eng gesehen.
Wenn den Vereinen die Fischer davonlaufen, dann büsst auch deren Verband, der KFVBL, Legitimation ein. Diese braucht er aber im Einsatz für naturnahe Gewässer-Lebensräume, derzeit zum Beispiel beim Ringen um ein neues Birs-Kraftwerk in Zwingen. So gesehen hätte ein Wechsel zum Patentsystem auch eine politische Dimension.
Bloch verweist dagegen auf das Beispiel Solothurn, wo der 2009 erfolgte Wechsel zum Patentsystem in der Fischerei nicht nur negativ erlebt werde. Auch bei der Jagd gibt es zudem in der Schweiz neben Kantonen mit Pachtsystem auch solche mit Patentsystem.
Kosten-Schacher bei der Jagd
Die Baselbieter Gemeinden ihrerseits möchten historische Rechte nicht ohne gründliches Abwägen abtreten. Der Rahmen sei weit zu fassen, sagt Ueli Kräuchi, Geschäftsführer des des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG). Denn der Kanton wolle neben der Fischerei- gleichzeitig auch die Jagd-Pachten übernehmen.
Doch die Frage stelle sich, ob sich eine Verfassungsrevision für eine am Ende kleine Summe lohnt. So ist der Wald, Schauplatz der Jagd, heute laut Kräuchi für viele Gemeinden ein Verlustgeschäft: Die Aufwendungen aller Gemeinden für den Wald – für Wege und anderes – lägen in einer Grössenordnung von über einer Million, die Jagdpacht-Einnahmen aber bei geschätzten 250’000 Franken.
Der Kanton muss derweil nach Bundesrecht geregelte Wildschäden von Bauern begleichen. Dies summierte sich zuletzt – im Zeitraum 2012/2013 – auf rund 290’000 Franken, wie der kantonalen Statistik zu entnehmen ist. – Das künftige Pacht-Paket ist offenbar noch nicht fertig geschnürt.