Anbieter von Risikoaktivitäten müssen ab Anfang 2014 strengere Regeln befolgen. Gewerbsmässige Anbieter brauchen neu eine Bewilligung. Der Kanton Bern verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit solchen Anbietern und wird deshalb auch für andere Kantone als Bewilligungsbehörde amten.
Bern wird diese Aufgabe gegen Entgelt auch für die Kantone Aargau, die beiden Basel, Jura, Genf und Solothurn übernehmen, wie die Berner Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte.
Im Kanton Bern, namentliche im Berner Oberland, boomen Risiko- und Abenteueraktivitäten seit über zwei Jahrzehnten. Vor allem junge Rucksacktouristen liessen sich in der zu Beginn eher lose struktrierten Szene für Abenteueraktivitäten begeistern.
Outdooraktivitäten wie Bungee-Jumping, River-Rafting oder Canyoning wurden immer mehr zu einem ernstzunehmenden Wirtschaftsfaktor im Berner Oberland.
Aus leidvollen Erfahrungen gelernt
Im Sommer 1999 kamen bei einem Canyoning-Unglück im Saxetbach bei Interlaken insgesamt 21 Menschen ums Leben. Nur einige Monate später stürzte im Lauterbrunnental ein Bungee-Jumper in den Tod.
Der Ruf nach besseren Sicherheitsstandards und einer Reglementierung der Branche liess nicht lange auf sich waren. Der Kanton Bern übernahm in dieser Frage eine Pionierfunktion und baute zunächst ein Label auf. Outdoor-Anbieter konnten sich auf freiwilliger Basis zertifizieren lassen.
Als erster Kanton regelte 2007 das Wallis Risikosportarten per Gesetz. Auf Bundesebene wurde lange Zeit diskutiert, ob es neue, zusätzliche Gesetzesregelungen braucht. 2007 sprach sich der Nationalrat dafür aus, 2010 tat dies der Ständerat ebenfalls. Das Gesetz tritt Anfang 2014 in Kraft.
Nach dem Canyoning-Unglück vom Saxetbach und anderen Unfällen brach die Nachfrage vorübergehend ein, doch das Geschäft mit dem Adrenalinkick erholte sich immer wieder und hat sich längst als fester Bestandteil des Tourismusangebots etabliert.