Der Kanton Bern verfügt ab Juli über ein Krebsregister. Dort werden Daten zu Häufigkeit, Art und Verlauf von Krebserkrankungen gesammelt. So können Risikogruppen ermittelt oder Krebsursachen und die Wirksamkeit von Behandlungen erforscht werden.
Geführt wird das Krebsregister vom Pathologischen Institut der Universität Bern. Das Institut verfügt über die nötigen Bewilligungen. Diese ermöglichen es Ärztinnen und Ärzten Daten an das Register zu liefern, ohne dass sie damit gegen die ärztliche Schweigepflicht verstossen.
Damit Ärzte Daten von Krebspatienten an das Register liefern können, brauchen sie die Einwilligung der Betroffenen, wie aus einer Mitteilung der bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom Dienstag hervorgeht.
Die behandelnden Ärzte müssen die Patienten mündlich oder schriftlich über die Weiterleitung von Daten an das Krebsregister informieren. Ist dies nicht möglich oder unverhältnismässig, kann darauf verzichtet werden.
Die Patienten haben jedoch ein Vetorecht und können die Weitergabe ihrer Daten oder die Erfassung im Register verweigern. Das Vetorecht können die Betroffenen direkt bei ihrem behandelnden Arzt geltend machen.
Strenge Datenschutzbestimmungen sollen nach Angaben der Universität Bern gewährleisten, dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf die Daten haben und dass nach der Auswertung keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen mehr möglich sind.
Nach einer ersten Prüfung gab die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle grünes Licht für den Start des Krebsregisters. Derzeit prüft die Stelle noch im Detail, ob der vorgesehene Umgang mit den Daten rechtskonform ist.
Der Kanton und die Universität Bern haben bereits vergangenes Jahr einen Leistungsvertrag für den Aufbau und den Betrieb des Registers bis ins Jahr 2018 abgeschlossen.
Aktuell erfassen 14 kantonale und regionale Krebsregister Daten aus 22 Kantonen und Halbkantonen. Dies entspricht nach Angaben der Berner Behörden einer Abdeckung von 81 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung.