Kanton Freiburg wendet Weber-Initiative erst ab 2013 an

Der Kanton Freiburg hat beschlossen, Baubewilligungsgesuche für Zweitwohnungen bis Ende Jahr noch nach altem Recht zu beurteilen. Erst ab 2013 will er die Bestimmungen der Zweitwohnungsinitiative anwenden.

Auch im Kanton Freiburg gilt die Zweitwohungsinitiative erst auf 2013: Blick auf die Stadt Freiburg (Archiv) (Bild: sda)

Der Kanton Freiburg hat beschlossen, Baubewilligungsgesuche für Zweitwohnungen bis Ende Jahr noch nach altem Recht zu beurteilen. Erst ab 2013 will er die Bestimmungen der Zweitwohnungsinitiative anwenden.

Im Zwist um die Auslegung der Initiative von Franz Weber tritt der Kanton Freiburg damit dem Lager der Gebirgskantone bei. Er begründet dies in einer Mitteilung mit der Haltung der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung.

Diese ist der Meinung, die Annahme der Initiative bedeute keinen sofortigen Baustopp. Bundesrätin Doris Leuthard hingegen sagte am Abstimmungssonntag, für sie trete der neue Verfassungsartikel zur Begrenzung des Zweitwohnungsbaus sofort in Kraft.

Auch der Kanton Bern schloss sich in dieser Frage kürzlich den Gebirgskantonen an. Die bernische Kantonsregierung gab am 22. März bekannt, Bern werde das Vorgehen mit den Bergkantonen koordinieren. Zu den von der Zweitwohnungsinitiative besonders betroffenen Gebirgskantonen gehören Uri, Ob- und Nidwalden, Glarus, Graubünden, das Wallis und Tessin.

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