Das Kopftuchverbot an der Schule in St. Margrethen sei zulässig: Zu diesem Schluss kommt das Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen, wie es am Donnerstag meldete. Der Kanton wies den Rekurs von Eltern eines Mädchens ab, die sich gegen ein Kopftuchverbot wehrten.
Die bosnischen Eltern wehrten sich dagegen, dass ihr Kind nicht mit einem Kopftuch in den Unterricht kommen durfte. Die muslimischen Eltern schickten ihre Tochter für einige Wochen nicht mehr zur Schule. Das Mädchen erarbeitete den Schulstoff zu Hause allein.
Gegen eine Verfügung des Schulrates, die das Tragen eines Kopftuches und anderer Kopfbedeckungen generell untersagt, legten die Eltern beim Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen Rekurs ein. Dieser Rekurs wurde nun vom Kanton abgewiesen mit der Begründung, mit der Schulordung könnten auch Grundrechte eingeschränkt werden.
Im November 2013 entschied das st. gallische Verwaltungsgericht, die Schülerin dürfe bis zum Abschluss des Verfahrens mit Kopftuch am Unterricht teilnehmen. Seither geht das Mädchen wieder zur Schule.
Die Eltern des Mädchens standen Anfang März vor dem Kreisgericht Rheintal, weil sie sich gegen einen Strafbescheid wegen Verletzung ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht und wegen des Vorstosses gegen eine amtliche Verfügung und gegen das kantonale Volksschulgesetz gewehrt hatten.
Die Eltern wurden freigesprochen; sie hätten sich zu Recht auf die Religionsfreiheit berufen. Für die Freisprüche mitentscheidend war auch, dass die Eltern das Kopftuchverbot mit einem Rekurs anfochten. Sollte das Kopftuchverbot in der Schweiz gerichtlich bestätigt werden, würde die Sache anders aussehen, sagte der Richter.