Ein Referendum Nidwaldens gegen den NFA-Beschluss der eidgenössischen Räte ist so gut wie sicher. Der Regierungsrat hat das Referendum bereits ausgearbeitet, das Parlament hat sich am Mittwoch mit grossem Mehr hinter dieses Vorgehen gestellt.
Nidwalden bekämpft den NFA-Beschluss von Stände- und Nationalrat: Der Regierungsrat hat das Referendum bereits ausgearbeitet, das Parlament hat sich am Mittwoch mit grossem Mehr hinter dieses Vorgehen gestellt.
Anlass der Debatte war eine Motion von Landrätin Therese Rotzer (CVP). Sie verlangt, dass der Regierungsrat ein Kantonsreferendum gegen die Anpassungen im Nationalen Finanzausgleich (NFA) ausarbeitet. Ihrer Meinung nach müssen die ressourcenstarken Kantone zu viel in den NFA einzahlen.
Die eidgenössischen Räte hatten in der Juni-Session die Beiträge der Geberkantone für 2016 bis 2019 um 67 Millionen Franken pro Jahr reduziert. Nidwalden und andere Kantone, die wegen ihres grossen Ressourcenpotentials mehr in den NFA einzahlen als sie erhalten, hatten aber eine Reduktion von 134 Millionen Franken erwartet.
Bei dem Entscheid im Landrat ging es am Mittwoch erst darum, ob die Motion dringlich behandelt werden soll. Die Dringlichkeit wurde mit 46 zu 11 Stimmen beschlossen. Die Dringlichkeit sei nötig, damit das Referendum vom Parlament fristgerecht im September beschlossen werden könne, sagte Rotzer.
«Kuhandel» in Bern
Rotzer sprach von einem Kuhhandel, der in Bern beschlossen worden sei. Die gesetzlichen Vorgaben würden missachtet. Mit dem Referendum könnte Nidwalden seinen Unmut zeigen.
FDP und SVP unterstützten die Dringlichkeit und das Referendum. Er sei sehr glücklich über den Vorstoss, sagte Martin Zimmermann (SVP).
Gegen die Dringlichkeit war Leo Amstutz (Grüne). Die Regierung könne auch ohne diese tätig werden, sagte er. Zudem fragte er sich, ob die Geberkantone tatsächlich mit einem Referendum etwas gewinnen könnten.
Finanzdirektor Alfred Bossard sagte, der Regierungsrat habe die Vorlage für ein Referendum bereits fix und fertig ausgearbeitet. Es sei unabdingbar, dass die Geberkantone ein Zeichen setzen könnten.
Referendum auch in Schwyz und Zug
Die von National- und Ständerat im Juni beschlossene Lösung für den NFA war von der Konferenz der Kantonsregierungen in die Diskussion eingebracht worden. Etliche Geberkantone haben sie von Anfang an als nicht akzeptabel eingestuft. Die Parlamente von Zug und Schwyz sprachen sich deshalb frühzeitig für ein Kantonsreferendum aus.
Ein Kantonsreferendum kommt zustande, wenn es von acht Kantonen unterstützt wird. Rein rechnerisch dürfte es beim NFA schwierig werden.
Von den aktuell neun Netto-Zahlerkantonen ZH, SZ, NW, ZG, BS, BL, SH, VD und GE müssten somit acht diesem Schritt zustimmen. Basel-Landschaft und Schaffhausen könnten zudem bereits ab 2016 wieder Nehmerkantone werden.