Der Kanton Schwyz soll sein Wahlverfahren nicht ändern müssen. Der Ständerat hat am Dienstag beschlossen, die Bestimmung zum Wahlrecht in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung zu akzeptieren.
Die kleine Kammer sprach sich mit 24 zu 20 Stimmen dafür aus, die Schwyzer Kantonsverfassung vollständig zu gewährleisten. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.
Der Bundesrat war zum Schluss gekommen, dass die Schwyzer Verfassung in einem Punkt nicht bundesrechtskonform sei. Er beantragte den Räten deshalb, die Verfassung mit einer Ausnahme zu gewährleisten. Die vorberatende Kommission des Ständerates war ihm gefolgt, der Rat hat nun aber anders entschieden.
Grosse Unterschiede innerhalb des Kantons
Im Kanton Schwyz wird der Kantonsrat im Prinzip nach dem Proporzverfahren gewählt. Weil jede Gemeinde einen eigenen Wahlkreis bildet und kleine Gemeinden nur über einen Sitz verfügen, wird dort aber faktisch im Majorz gewählt.
Das System hat zur Folge, dass kleinere Parteien in manchen Teilen des Kantons keine oder nur geringe Chancen haben, einen Sitz zu gewinnen. Ausserdem führt es zu grossen Unterschieden zwischen den Gemeinden hinsichtlich des Stimmgewichts. So hat in Riemenstalden die Stimme eines Bürgers etwa 26 mal mehr Gewicht als die Stimme eines Bürgers in Unteriberg.
Nicht kompatibel mit Bundesrecht
Das Wahlsystem widerspreche damit der Bundesverfassung, sagte Robert Cramer (Grüne/GE) im Namen der vorberatenden Kommission. Diese berief sich – wie der Bundesrat – bei der Einschätzung auf das Bundesgericht.
Nach dessen Rechtssprechung widerspricht die Wahlkreisgrösse der Bundesverfassung, wenn eine Liste mehr als 10 Prozent der Stimmen erreichen muss, um sicher einen Sitz zu gewinnen. In 27 von 30 Wahlkreisen im Kanton Schwyz werden weniger als 10 Sitze vergeben. Damit ist das Quorum in diesen Wahlkreisen zu hoch.
Justizia die Stirn bieten
Die Befürworter des Schwyzer Wahlsystems liessen diese Kritik jedoch nicht gelten. Sie warnten vor einem Eingriff in die kantonale Organisationsautonomie. Allen voran die beiden Schwyzer Ständeräte riefen den Rat dazu auf, die Verfassung integral zu gewährleisten.
Justizministerin Simonetta Sommaruga versuchte vergeblich, den Rat von der Sichtweise des Bundesrates zu überzeugen. Würde das Urteil des Stimmvolks genügen, müssten Kantonsverfassungen gar nicht gewährleistet werden, gab sie zu bedenken. Nun ist der Nationalrat am Zug.