Im Kanton Solothurn wird die Sexarbeit erstmals in einem Gesetz geregelt. Der Kantonsrat hat am Mittwoch das entsprechende Wirtschaftsgesetz mit 94 zu einer Stimme gutgeheissen. Das Gesetz sieht eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten vor. Das Volk wird das letzte Wort haben.
Das Gesetz will Einfluss auf die Sexarbeit nehmen, indem vom Arbeitgeber – etwa vom Bordellbesitzer – die Führung eines Registers der beschäftigten Sexarbeiterinnen verlangt wird. Auf diese Weise soll der Schutz der Frauen verbessert werden.
Das neue Wirtschaftsgesetz des Kantons Solothurn legt aber vor allem die Ladenöffnungszeiten fest und bestimmt die Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben.
Das Gesetz löst 25 einzelne Verordnungen ab und umfasst anstelle der bisherigen 300 Paragrafen neu noch deren 100. Das letzte Wort zum neuen Gesetz hat voraussichtlich Ende November der Souverän.
Bei der Beratung des Gesetzes im Kantonsrat war ein starker Wille zur Liberalisierung bei den Ladenöffnungszeiten und bei der Gastronomie festzustellen.
Zwei Varianten bei Ladenöffnungszeiten
Die Stimmbürger werden bei der Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten über zwei Varianten entscheiden können. Variante eins sieht grundsätzliche Öffnungszeiten der Läden werktags von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr vor, am Samstag bis 18 Uhr. Hinter diese Lösung stellten sich FDP, SVP, CVP und GLP.
SP und die Grüne votieren für die Variante zwei. Diese sieht an Werktagen Öffnungszeiten bis 18.30 Uhr vor, am Samstag bis 18 Uhr sowie ein Abendverkauf pro Woche bis 21 Uhr. Die Linke unterlag mit dem Antrag zur Unterstützung der Variante zwei im Rat mit 69 gegen 27 Stimmen.
Nach dem neuen Gesetz dürfen zudem Bäckereien, Konditoreien und Confiserien sowie Lebensmittelgeschäfte und Blumenläden an Sonntagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben.
Die Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben sind unter der Woche festgelegt von 5 Uhr bis 0.30 Uhr und am Freitag und Samstag bis 4.00 Uhr.