Kanton Solothurn führt EL für arme Familien definitiv ein

Im Kanton Solothurn werden die Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien definitiv eingeführt. Der Solothurner Kantonsrat entschied sich am Dienstag für das bisherige Modell.

Im Kanton Solothurn werden die Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien definitiv eingeführt. Der Solothurner Kantonsrat entschied sich am Dienstag für das bisherige Modell.

Opposition kam vor allem von Seiten der SVP, die mehrheitlich für Nichteintreten auf das Geschäft war. Es sei angesichts der Kantonsfinanzen nicht der richtige Zeitpunkt, die soziale Wohlfahrt noch weiter auszubauen, sagte deren Sprecher Tobias Fischer.

Auch die FDP zeigte sich gespalten. Alle übrigen Fraktionen sprachen sich für Eintreten aus, was mit 70 zu 26 Stimmen beschlossen wurde.

Drei Varianten zur Auswahl

Dem Solothurner Kantonsparlament standen drei Varianten zur Auswahl. Die Variante 1 sah vor, das 2010 eingeführte Modell ohne Veränderung für definitiv zu erklären. Damit, so die Regierung, lasse sich die Kostenentwicklung weitgehend vorhersehen.

Auch die von der linken Ratsseite bevorzugten Varianten 2 und 3 sahen eine definitive Einführung vor, allerdings mit Anpassungen im Bereich der Beiträge für die Kinderbetreuung. Bei der Variante 3 wäre eine weitere kleine Anpassung bei der Altersgrenze des jüngsten Kindes dazugekommen.

Die Varianten 2 und 3 würden zwar eine Verbesserung für die Familien bringen, kosteten aber mehr, sagte Kommissionssprecherin Luzia Stocker (SP). Der Kanton Solothurn könne sich dies derzeit nicht leisten.

Das bisherige Modell habe sich bewährt, die Ziele würden erreicht, meinte Sozialdirektor Peter Gomm (SP). Im Gegensatz zu anderen Kantonen müssten Antragsteller im Kanton Solothurn nachweisen, dass sie arbeiten.

Der Kantonsrat folgte der Regierung und bevorzugte mit 68 zu 27 Variante 1 gegenüber Variante 3. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 71 zu 24 Stimmen genehmigt.

Kosten von über 6 Millionen Franken jährlich

Die Ausrichtung von EL für einkommensschwache Familien kostete den Kanton Solothurn letztes Jahr 5,6 Millionen Franken. Dazu kamen mehr als 650’000 Franken an Verwaltungskosten. Der Betrag der Leistungen hatte sich seit der Einführung 2010 um das Siebenfache erhöht.

Die provisorische Einführung war vom Solothurner Kantonsrat im März 2009 beschlossen worden. Zwei Monate später sagte auch das Solothurner Stimmvolk Ja zu entsprechenden Gesetz, das am 1. Januar 2010 vorerst für vier Jahre in Kraft trat.

Der Kantonsrat stimmte im Juni 2014 einer Verlängerung um drei weitere Jahre zu. Die erneute Befristung erfolgte unter anderem auch, weil eine längere Beobachtungsphase notwendig war, um Anpassungen vorzunehmen.

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