Mit einem internen Kontrollsystem und einem Informationsaustausch unter den Sozialdiensten soll der Sozialhilfemissbrauch im Kanton Solothurn künftig besser bekämpft werden. Die Kantonsregierung hat am Dienstag die Aufträge für die Umsetzung eines Massnahmenpakets erteilt.
Damit die Umsetzung erfolgreich verlaufe, seien die Einwohnergemeinden und der Kanton gleichermassen gefordert, teilte die Solothurner Regierung am Dienstag mit. Geplant ist, dass alle Massnahmen ab Ende 2017 Wirkung entfalten.
Es geht dabei vor allem um Verbesserungen beim Aufnahmeverfahren, beim internen Kontrollsystem und beim Informationsaustausch unter den Sozialdiensten. Zudem soll die regelmässige Weiterbildung des Personals sichergestellt und die Einführung von Hausbesuchen geprüft werden.
Diese Massnahmen liegen in der Kompetenz der Einwohnergemeinden beziehungsweise bei den Sozialregionen. Der Regierungsrat kann die Massnahmen zwar nicht verbindlich anordnen. Er bittet die Verantwortlichen aber, diese im Rahmen eigener Projekte umzusetzen.
Ein anderer Teil der Massnahmen betrifft die Verbesserungen der übergeordneten, kantonalen Strukturen oder bedingt eine Änderung der Gesetzgebung. Gleichzeitig müssen Finanzierungsfragen geklärt werden. Dies liegt in der Kompetenz kantonaler Stellen. Entsprechende Aufträge hat der Regierungsrat am Dienstag erteilt.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialregionen, des Verbandes Solothurner Einwohnergemeinden und des Kantons hatte zusammen mit einem Experten der Fachhochschule Luzern die Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Sozialhilfemissbrauch zusammengetragen und analysiert. Die Ergebnisse wurden in ein Konzept gefasst und daraus Massnahmen entwickelt.