Der Kanton Solothurn bekommt ein neues Jagdgesetz. Der Kantonsrat stimmte am Mittwoch einem Vorschlag der Regierung nach eineinhalbstündiger Beratung zu, ohne am Entwurf Korrekturen vorzunehmen.
Das derzeit geltende Solothurner Jagdgesetz ist 28 Jahre alt. Eine Totalrevision dränge sich deshalb auf, sagte Kommissionssprecher Georg Nussbaumer (CVP) bei der Eintretensdebatte. Die kantonalen Bestimmungen müssten an die neuen Vorgaben des Bundes in den Bereichen Jagd, Tierschutz und Waffenrecht angepasst werden.
Sie sei die Totalrevision mit grossen Respekt angegangen, sagte Regierungsrätin Esther Gassler (FDP). Schlussendlich seien die Arbeiten weniger schwierig ausgefallen, als erwartet, weil viele verschiedene in die Jagd involvierte Kreise in die Revision einbezogen worden.
Zu reden gaben im Kantonsrat einige wenige Details. Die CVP beantragte, unterstützt von den Grünen, dass die Sonntags- und Nachtjagd verboten wird. Der Antrag wurde mit 58 zu 34 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Die Grünen schlugen vor, dass die geschossenen Wildsäue, im Gegensatz zu anderen erlegten Wildtieren, dem jeweiligen Jäger gehören sollen und nicht dem Jagdverein. Dieser Antrag wurde mit 86 zu 8 Stimmen verworfen.
Die CVP schlug zudem vor, dass die im Gesetz erwähnten, wirksamen und finanzierten Massnahmen gegen Wildsauverwüstungen besser definiert werden. Auch dieser Antrag fand mit 37 zu 56 Stimmen bei einer Enthaltung keine Mehrheit im Rat.
Rechte und Pflichten neu geregelt
Neu im Gesetz finden sich von den Kantonen entwickelte, einheitliche Kriterien für die Anerkennung des vom Bund verlangten Treffsicherheitsnachweises. Im neuen Gesetz werden klare Abgrenzungen der Rechte und Pflichten zwischen dem Jagdverein und den einzelnen Vereinsmitgliedern niedergeschrieben.
Die unbeschränkt solidarische Haftung der Mitglieder wird auch künftig verlangt, damit ein Zuschlag für ein Revier erfolgen kann. Die Solothurner Jagdreviere sollen zudem weiterhin primär an Jagdvereine verpachtet werden. Die maximale Beschränkung der Anzahl Vereinsmitglieder wird abgeschafft.
Revierübergreifende Jagdplanung
Da Wildtiere wie der Rothirsch oder die Gämsen nur revierübergreifend nachhaltig reguliert werden können, erfolgt künftig für diese Wildtierarten, sowie in Gebieten mit untragbaren Wildschäden, eine revierübergreifende Jagd- und Abschussplanung.
Die Beteiligung der Jäger an den Wildschweinschäden wird im neuen Gesetz von 50 auf 35 Prozent reduziert. Zudem wird die maximale Schadenbeteiligung pro Kalenderjahr auf die Höhe des Mindestpachtzinses festgelegt.
Finanziell hat das neue Gesetz keine Auswirkungen. Der Jagd- und Fischereifonds wird aufgehoben und der Mittelzufluss aus den Einnahmen sowie der Mittelabfluss für die Finanzierung von Aufgaben im Bereich Jagd und Fischerei künftig in der laufenden Rechnung ausgewiesen.
Die Totalrevision des Jagdgesetzes und die gleichzeitig vorgenommenen Änderungen am Fischereigesetz wurden mit 90 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen gutgeheissen. Der geänderte Gebührentarif wurde mit 93 zu 0 Stimmen genehmigt.