Kanton Solothurn regelt den Finanzfluss unter den Gemeinden neu

Im Kanton Solothurn soll der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden neu geregelt werden. Die Solothurner Regierung schickte am Dienstag entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung.

Im Kanton Solothurn soll der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden neu geregelt werden. Die Solothurner Regierung schickte am Dienstag entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung.

Das bisherige System soll durch einen rein steuerkraftbasierten Ausgleich zwischen den Einwohnergemeinden und einen Ausgleich zur Erreichung einer Mindestausstattung durch den Kanton ersetzt werden, wie die Solothurner Regierung am Dienstag mitteilte.

Zudem sollen drei Lastenausgleichsgefässe zur Abgeltung von Sonderlasten für die Kosten der Nähe, der Weite und der spezifischen Zentrumslasten geschaffen werden. Als drittes Element soll die Finanzierung der Volkschule durch die Einführung von Schülerpauschalen neu geregelt werden.

Zur Überwachung und Steuerung will die Solothurner Regierung einen so genannten Wirksamkeitsbericht einführen. Dieser informiert den Kantonsrat periodisch über die Zielerreichung des Finanz- und Lastenausgleichs. Wird die gewünschte Wirkung nicht erzielt, können Korrekturen vorgenommen werden.

Die Modellrechnungen gehen davon aus, dass sich der Kanton Solothurn auch künftig mit 15 Millionen Franken am Finanzausgleich unter den Gemeinden beteiligt. Als Voraussetzung dafür gilt, dass die ressourcenstarken Gemeinden Mittel in ähnlicher Höhe zusätzlich ins neue System einfliessen lassen.

Die Solothurner Regierung will dem Kantonsrat noch in diesem Jahr eine Vorlage unterbreiten. Läuft alles normal, rechnet die Regierung mit einer Inkraftsetzung der Reform ab dem Jahr 2015.

Die Reform wird den Gemeinden an drei regionalen Informationstagungen in den nächste Wochen vorgestellt. Diese finden im Rahmen von Frühabendveranstaltungen in Riedholz, Breitenbach und Olten statt.

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