Kanton Solothurn regelt Umgang mit eigenen Kunstwerken

Der Kanton Solothurn arbeitet ein Konzept mit Richtlinien zum Umgang mit Kunstwerken im kantonalen Eigentum aus. Das beschloss der Kantonsrat am Mittwoch mit 46 zu 43 Stimmen auf Antrag der FDP-Fraktion.

Der Kanton Solothurn arbeitet ein Konzept mit Richtlinien zum Umgang mit Kunstwerken im kantonalen Eigentum aus. Das beschloss der Kantonsrat am Mittwoch mit 46 zu 43 Stimmen auf Antrag der FDP-Fraktion.

Die Richtlinien sollen festlegen, wie der Kanton künftig mit den eigenen Kunstwerken umgeht. Geklärt werden soll auch, wie der Kanton die Werke unterhält, fachgerecht lagert und allenfalls veräussert. Solothurner Kulturgüter und Kunstwerke werden derzeit oft zufällig irgendwo gelagert.

Der Regierungsrat und eine knappe Mehrheit des Kantonsparlaments sprachen sich für die Ausarbeitung der Richtlinien aus. Neben der FDP waren auch SP und Grüne dafür. CVP und SVP lehnten die Forderung ab. Die Gegner warnten vor Mehrkosten.

Für die Verwaltung des Kunstinventars und die Begleitung von Projekten für Kunst am Bau stehen dem kantonalen Amt für Kultur und Sport derzeit lediglich 20’000 Franken pro Jahr zu Verfügung.

Der zuständige Regierungsrat Remo Ankli (FDP) sagte, mit den Richtlinien würden auch die eventuell entstehenden Mehrkosten aufgezeigt. Man müsse keine Angst vor mehr Bürokratie haben. Es gebe kein neues Gesetz, sondern eine verwaltungsinterne Richtlinie.

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