Der Kanton Solothurn spart bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien. Der Kantonsrat hat am Mittwoch beschlossen, den Kantonsbeitrag an die vom Bund ausgerichtete Summe um zehn Prozentpunkte auf 70 Prozent zu senken. Damit spart der Kanton ab 2015 rund 7 Millionen Franken.
Das Kantonsparlament hiess die notwendige Änderung des Sozialgesetzes mit 77 zu 24 Stimmen gut. Gleichzeitig passte das Parlament die Anspruchsberechnung an.
Die Einkommensgrenze für die individuelle Prämienverbilligung wurde von 84’000 auf 60’000 Franken reduziert. Damit fällt der Kanton Solothurn unter das schweizerische Mittel, weil weniger Personen erreicht und finanziell entlastet werden.
Bürgerliche dafür, Linke dagegen
Im Parlament kritisierte die Linke, dass mit der Senkung des Kantonsbeitrages an die Prämienverbilligung das sozialpolitische Ziel des Bundes deutlich verfehlt werde. Sie sprach von einer «unsozialen Vorlage» und stimmte dagegen.
Die Bürgerlichen stellten sich hinter die Vorlage. Für die wirtschaftlich Schwächsten sei die Deckung der obligatorischen Krankenkasse weiterhin gewährleistet, hielt die FDP-Fraktion fest. Auch die Fraktionen CVP/BDP/EVP sowie SVP und GLP bezeichneten eine Kürzung des Beitrage im Interesse der Kantonsfinanzen als vertretbar.
Im Kanton Solothurn steht im kommenden Jahr insgesamt 128 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Davon stammen 53 Millionen Franken aus der Solothurner Staatskasse. Im laufenden Jahr erhalten rund 62’000 Personen eine Prämienverbilligung.
Möglicherweise Volksentscheid
Über den Abbau bei der Prämienverbilligung wird möglicherweise das Solothurner Volk entscheiden. Die SP Kantonalpartei kündigte an, das Referendum gegen den Beschluss des Parlamentes zu ergreifen.
Die Kürzung strafe diejenigen Personen, die bereits in knappen finanziellen Verhältnissen leben würden, teilte die SP mit. Sie gab sich empört, dass «ausgerechnet die selbsternannte Familienpartei CVP» dieser Sparübung zugestimmt habe.