Die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen sollen im Kanton Solothurn in einem neuen Gesetz genau geregelt werden. Der Regierungsrat will auf diese Weise Rechtssicherheit schaffen, damit Innovationen und Investitionen nicht mehr gehemmt werden.
Die Regelung zur Nutzung von Rohstoffen und von spezifischen Eigenschaften des tiefen Untergrunds, zum Beispiel der Geothermie, sei zu wenig konkret und lückenhaft, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Dies hätten externe Anfragen gezeigt.
Der Regierungsrat möchte die Lücke schliessen. Neu soll es ein Nutzungsrecht (Regal) zum Begriff «tiefer Untergrund» geben. Das bestehende Regal «Bergbau» soll auf «Bodenschätze» ausgeweitet werden.
Regierungsrat entscheidet
Im Gesetzesentwurf wird zwischen Erkundung und Nutzung unterschieden. Für beide Tätigkeiten soll eine Konzession notwendig sein.
Der Regierungsrat entscheidet grundsätzlich über Konzessionen zur Nutzung des tiefen Untergrunds oder von Bodenschätzen, wie der Gesetzesentwurf weiter vorsieht. Der Kantonsrat befindet über wichtige Nutzungskonzessionen. Für konzessionierte Nutzungen soll dem Kanton eine Abgabe bezahlt werden.
Nicht unter das Gesetz über den tiefen Untergrund und Bodenschätze (GUB) sollen Erdwärmsonden sowie der Abbau von Kies und Kalkstein fallen. Wegen des neuen Gesetzes, das bis Ende März in der Vernehmlassung ist, muss die Kantonsverfassung geändert werden.