Kanton St. Gallen regelt Drogen-Scheinkäufe durch Polizei

Der Kanton St. Gallen erlaubt der Polizei ausdrücklich, Drogen-Scheinkäufe und verdeckte Kontrollen in Internet-Chatrooms durchzuführen. Mit einer Anpassung des Polizeigesetzes wird eine Gesetzeslücke geschlossen.

Beispiel einer verdeckten Ermittlung in einem Chatroom (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Kanton St. Gallen erlaubt der Polizei ausdrücklich, Drogen-Scheinkäufe und verdeckte Kontrollen in Internet-Chatrooms durchzuführen. Mit einer Anpassung des Polizeigesetzes wird eine Gesetzeslücke geschlossen.

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat dazu eine Vorlage, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Verdeckt ermittelnde Polizistinnen und Polizisten spielten in der Polizeipraxis eine wichtige Rolle, heisst es.

Gemäss einem Bundesgerichts-Urteil aus dem Jahr 2008 braucht es dafür präzise gesetzliche Grundlagen. Weil diese in St. Gallen fehlen, kann die Polizei derzeit nur eingeschränkt verdeckt ermitteln, zum Beispiel durch Drogen-Scheinkäufe oder das Einloggen in Chatrooms unter einem Pseudonym.

Der Gesetzesentwurf orientiert sich an einer Musterbestimmung, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren ausgearbeitet hat. Die Regeln für verdeckte Ermittlungen dienten primär dazu, Straftaten zu verhindern. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf Zustimmung.

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