Kanton Thurgau verbietet Gewerbetreibenden Bestattungen im Bodensee

Die Natur als letzte Ruhestätte boomt. Laut deutschen Medien lassen sich Deutsche im Bodensee bestatten. Weil dies in Deutschland verboten ist, wählen Bestattungsunternehmen und Hinterbliebene einen Umweg über die Schweiz.

Blick auf den Bodensee: Angehörigen ist eine Seebestattung erlaubt (Bild: sda)

Die Natur als letzte Ruhestätte boomt. Laut deutschen Medien lassen sich Deutsche im Bodensee bestatten. Weil dies in Deutschland verboten ist, wählen Bestattungsunternehmen und Hinterbliebene einen Umweg über die Schweiz.

In der Schweiz sei man wesentlich liberaler, sagt Dietmar Kapelle, Bestatter aus Grevenbroich am Niederrhein in einer Reportage der deutschen Nachrichtenagentur dpa. Weil in Baden-Württemberg Friedhofzwang herrscht, bietet Kapelle die Bestattung über sein Unternehmen „Oase der Ewigkeit“ auf der Schweizer Seite des Bodensees an.

Vier bis fünf Bestattungen seien es pro Jahr. Wie genau eine Beisetzung abläuft, möchte Kapelle nicht sagen. „Um den Akt an sich zu schützen und bei den Eidgenossen keinen Unmut zu erzeugen.“ Immerhin versorge der Bodensee rund 4,5 Millionen Menschen mit Trinkwasser, sagt der Bestatter, der mit Unternehmen rund um den Bodensee zusammenarbeitet.

Laut dem Thurgauer Amt für Umwelt sind Bestattungen im Bodensee nur Privaten erlaubt. Angehörige dürften die Asche von Verstorbenen ins Wasser streuen. Das Ausbringen von Urnen sei nicht erlaubt.

Für Gewerbler verboten

„Gewerbliche Bestattungen im Bodensee sind generell verboten“, sagt Umweltdirektor Jakob Stark auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Verbot habe man den Bestattungs-Instituten in Deutschland wiederholt mitgeteilt.

Diese werben laut Jürg Hertz, Chef des Amts für Umwelt, jedoch trotzdem für Seebestattungen vom Schweizer Ufer aus. Auf Klarheit hoffen Stark und Hertz durch eine Gesetzesrevision, die demnächst im Thurgauer Kantonsparlament diskutiert wird.

„Die Aktualität des Themas könnte dazu führen, dass sich auch die vorberatende Kommission des Kantonsrats damit befasst und allenfalls ergänzende und präzisierende Bestimmungen erlässt“, sagt der Thurgauer Umweltdirektor.

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