Im so genannten Asphalt-Skandal haben sich der Kanton Tessin und die Stadt Lugano mit 17 Tessiner Strassenbaufirmen auf einen Vergleich geeinigt. Die Unternehmen, die über fünf Jahre hinweg illegale Preisabsprachen trafen, zahlen eine Abfindung von insgesamt 4,9 Millionen Franken.
Der Kanton erhält von dieser Summe 4,35 Mio Franken. Der Anteil der Stadt Lugano beträgt 550 000 Franken. Als eine Entschädigung im juristischen Sinne, die ein Schuldeingeständnis impliziere, sei die Zahlung nicht zu verstehen, sagten Vertreter aller Parteien am Donnerstag im Rahmen einer Medienkonferenz.
Eine juristische Basis für Schadensersatz gebe es nicht. Der Vergleich solle dazu beitragen, das Kapitel abzuschliessen und wieder eine Vertrauensbasis zwischen der öffentlichen Hand und den Strassenbaufirmen herzustellen.
Alle Beteiligten hätten gezielt den aussergerichtlichen Weg gewählt, um hohe Kosten und lange Verfahrensdauern zu umgehen, sagte Baudirektor Marco Borradori. Ein juristisches Verfahren hätte zudem wenig Aussicht auf Erfolg gehabt.
Weko verurteilt Kartellbildung
Der so genannte Tessiner Asphalt-Skandal geht auf die Jahre 1999 bis 2005 zurück. Damals sollen 17 von 18 im Tessin tätigen Strassenbaufirmen ein Kartell gebildet haben.
Zu diesem Ergebnis kam im Jahr 2007 eine Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko). Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 bestätigte den Sachverhalt.
Der Weko zufolge haben sich die Strassenbelagsfirmen untereinander hinsichtlich der Vergabe öffentlicher und privater Bauaufträge abgesprochen und so die Preise für Asphaltierungsarbeiten künstlich in die Höhe getrieben.
Schadenssumme in Millionenhöhe
Der Kanton machte rückwirkend eine Schadenssumme zwischen rund 19 und 45 Mio. Franken geltend, wie es am Donnerstag vor den Medien hiess. Die Stadt Lugano sprach von einem Verlust von rund 3,5 Mio., der ihr durch die überteuerten Offerten entstanden sei.
Die Weko verurteilte in ihrem Bericht des Jahres 2007 den Verstoss gegen das Kartellgesetz. Die Firmen blieben jedoch straffrei, weil sie die Absprachen vor der Verschärfung des Kartellrechts im Jahr 2005 getroffen hatten.
Allerdings erstattete die Stadt Lugano im Jahr 2007 Anzeige bei der Tessiner Staatsanwaltschaft. Die Gemeinde berief sich auf eine von ihr im Jahr 2004 eingeführte Vertragsklausel, wonach die Offerten der Baufirmen nicht das Resultat von Absprachen seien dürfen.
Strafverfahren soll eingestellt werden
Die Bitumen-Preise im Tessin sanken aber erst im Jahr 2005 – bis zu 40 Prozent -, als die Weko ihre Untersuchungen eingeleitet hatte. Die Tessiner Staatsanwaltschaft schloss das Strafverfahren 2008 mit einer Nichteintretensverfügung ab.
Die Beschwerdekammer annullierte den Beschluss und forderte weitere Untersuchungen. Das Verfahren sei noch offen, sagte am Donnerstag Giovanna Masoni Brenni von der Stadt Lugano. Die Stadt ziehe aber im Rahmen des Vergleichs die Anzeige zurück.