60 Millionen Franken eines führenden Mitglieds der japanischen Mafia Yakuza hat eine Bezirksanwaltschaft des Kantons Zürich 2004 eingezogen. Mit Japan hat der Kanton Halbe-Halbe gemacht. Vom Rest muss er nun wider Willen 9 Millionen Franken dem Bund abgeben.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dem Japaner wurde zur Last gelegt, ab etwa 1995 als Vizeboss einer der grössten Yakuza-Gruppierungen so genannte Loan Sharking-Gruppen organisiert zu haben. Diese sollen mit Drohungen und Repressalien illegal hohe Zinsen von Darlehensschuldnern erpresst haben.
Ende November 2003 leitete die Bezirksanwaltschaft ein Vorabklärungsverfahren gegen den Japaner wegen Geldwäscherei ein. Wie sich herausstellte, hatte er den Millionenbetrag auf Konten der Credit Suisse in Zürich parkiert.
Die Informationen wurden an die japanischen Behörden weitergeleitet, die in der Folge ein Rechtshilfegesuch stellten und selbst ein Verfahren aufnahmen.
Am 18. Juni 2004 stellte die Bezirksanwaltschaft ihr Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei, Wucher und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation ein und zog die Gelder definitiv ein.
Die Teilungsvereinbarung mit dem japanischen Staat wurde im Juli 2008 unterzeichnet. Hinsichtlich der innerstaatlichen Teilung stellte sich der Kanton Zürich auf den Standpunkt, dass der Bund keinen Anspruch auf Teile der Gelder habe.
Geld verbraucht
Der damalige Regierungsratspräsident Markus Notter teilte der damaligen Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Eveline Widmer-Schlumpf, 2009 im Rahmen eines Treffens mit, dass die rund 30 Millionen Franken bereits vom Kanton vereinnahmt worden seien.
Das bedeutet, dass der Anteil des Bundes nur durch einen Nachtragskredit bezahlt werden könnte, den das Zürcher Parlament bewilligen müsse.
Entgegen der Auffassung des Zürcher Regierungsrats, der sich auf ein Gutachten des Zürcher Strafrechtsprofessors Christian Schwarzenegger stützt, kommt das Bundesverwaltungsgericht nun zum Schluss, dass beim eingezogenen Geld das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG) zur Anwendung kommt.
Drei Zehntel der verbliebenen 30 Millionen Franken – also 9 Millionen Franken – stehen demnach dem Bund zu. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Auf das TEVG hatte der Zürcher Regierungsrat bei der Teilungsvereinbarung mit Japan noch selbst Bezug genommen. Ebenso bei einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im November 2008.