Schlappe für die FDP, Erfolg für die Grünen: Die Zürcherinnen und Zürcher wollen nicht rund um die Uhr einkaufen. Dagegen wollen sie auch im Siedlungsgebiet geeignetes Land für die landwirtschaftliche Nutzung freihalten.
Insgesamt hatte das Stimmvolk am Sonntag über sechs kantonale Vorlagen zu befinden – bei einer standen drei Varianten zur Auswahl. Die Stimmbeteiligung für alle sechs Vorlagen lag zwischen 36,2 und 40,6 Prozent.
Mit 70,7 Prozent Nein-Stimmen (100’480 Ja zu 242’274 Nein) verwarf das Stimmvolk die FDP-Initiative „Der Kunde ist König!“, welche eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten verlangte. Allerdings hätte die schweizweit geltende Regelung der Sonntagsarbeit ohnehin verhindert, Läden an Werk-, Sonn- und Feiertagen praktisch unbeschränkt offen zu halten.
Überraschend Ja sagten die Stimmenden dagegen mit 178’483 Ja zu 148’821 Nein (54,5 Prozent Ja) zur Kulturlandinitiative der Grünen. Wertvolle Landwirtschaftsflächen sollen neu auch innerhalb von Siedlungsgebieten geschützt werden.
Damit soll genügend Kulturland erhalten bleiben, um mit regionaler Landwirtschaftsproduktion einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad zu erreichen. Ausgenommen sind Flächen, die schon heute zu Bauzonen gehören.
Abfuhr für freie Schulwahl
Keine Chance hatte die Initiative „Freie Schulwahl für alle!“. Mit 61’721 Ja zu 276’850 Nein wurde sie bachab geschickt (81,8 Prozent Nein). Sie wollte Eltern die freie Wahl lassen, ob sie ihre Kinder ab der vierten Klasse in eine private oder eine öffentliche Schule schicken wollen. Der Staat sollte bewilligte Privatschulen ebenso finanzieren wie die öffentlichen.
Ja zu Kulturlandinitiative
Wertvolle Landwirtschaftsflächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung müssen im Kanton Zürich künftig stärker geschützt werden. Die Volksinitiative „zum Erhalt der landwirtschaftlichen und ökologisch wertvollen Flächen“ der Grünen ist überraschend angenommen worden.
Die Initiative wurde mit 54,53 Prozent angenommen. Die Kulturlandinitiative will, dass nur noch Böden überbaut werden dürfen, die für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeignet sind. Fruchtfolgeflächen, die nicht eingezont sind, dürfen demnach nicht mehr überbaut werden. Betroffen davon sind auch gut tausend Hektaren Land, das gemäss Richtplan bereits im Siedlungsgebiet liegt.