Kantonalbank-Ausschüttungen wegen übergeordnetem Recht angepasst

Das internationale Banken-Regulierungspaket «Basel III» wirkt sich auch im Baselbiet aus. Die Struktur der Ausschüttungen der Kantonalbank an den Kanton muss angepasst werden. Die Regierung hat am Dienstag die Verordnung zum Kantonalbankgesetz entsprechend geändert.

Das internationale Banken-Regulierungspaket «Basel III» wirkt sich auch im Baselbiet aus. Die Struktur der Ausschüttungen der Kantonalbank an den Kanton muss angepasst werden. Die Regierung hat am Dienstag die Verordnung zum Kantonalbankgesetz entsprechend geändert.

Konkret geht es um die Abgeltung für die Staatsgarantie. Diese war bisher ein Fixbetrag von 8,5 Millionen Franken. Neu werde sie zu einer gewinnabhängigen Abgeltung: Diese soll künftig drei Prozent des Jahresgewinns ausmachen und mindestens 3,5 Millionen betragen. Die Differenz zu 8,5 Millionen soll in die Gewinnausschüttung integriert werden, hiess es weiter.

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