Kantonale Asylunterkunft in Aarburg AG bleibt bewohnbar

Die Asylbewerber in den beiden vom Kanton Aargau gemieteten Wohnhäusern in der Gemeinde Aarburg AG müssen nicht ausziehen. Das Bundesgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Aarburg und dem Kanton.

Die Asylbewerber in den beiden vom Kanton Aargau gemieteten Wohnhäusern in der Gemeinde Aarburg AG müssen nicht ausziehen. Das Bundesgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Aarburg und dem Kanton.

Dies hält das Bundesgericht in einer am Dienstag publizierten Verfügung fest. Es verzichtet auch auf den Erlass von vorsorglichen Massnahmen, wie es die Einwohnergemeinde Aarburg in einem Eventualantrag gewünscht hatte.

Der Kanton Aargau und die Gemeinde liegen sich wegen de beiden Wohnhäuser mit total 13 Wohnungen seit Monaten in den Haaren. Im August vergangenen Jahres hatte das kantonale Baudepartement das vom Gemeinderat Aarburg verhängte Nutzungsverbot für die Wohnhäuser aufgehoben.

Gegen diesen Entscheid reichte die Behörde erfolglos Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht ein. Dieses kam zum Schluss, dass die Nutzung der Wohnungen durch Asylsuchende keiner bewilligungspflichtigen Zweck- beziehungsweise Nutzungsänderung bedürfe. Dagegen hat die Gemeinde Mitte August Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. (Verfügung 1C_395/2015 vom 03.09.2015)

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