Die Kantone Aargau und Solothurn stellen sich hinter das Biber-Konzept des Bundes. Der in den Flüssen lebende Biber trage als aktiver Lebensraumgestalter viel zur Vielfalt und zur Dynamik der Gewässer bei. Die Zahl der Tiere nimmt zu – und das kann zu Interessenkonflikten führen.
Bei den von den Bibern verursachten Schäden setzen beide Kantone auf einen «pragmatischen Umgang» mit der geschützten Wildtierart. Das geht aus den Stellungnahmen der Regierungen vom Montag an das Bundesamt für Umwelt hervor.
Der Solothurner Regierungsrat fordert, dass sich der Bund finanziell an den Präventionsmassnahmen zur Verhütung von Biberschäden beteiligt, ähnliche wie bei den Massnahmen gegen Grossraubtieren. Der Aargauer Regierungsrat erinnert daran, dass das eidgenössische Parlament die Forderung ablehnte, Infrastrukturschäden als Wildschaden abzugelten.
Aktive Biber
Weil die Biber auch in kleineren Gewässern wieder heimisch geworden sind, nimmt der Druck auf gewässernahe Infrastrukturanlagen merklich zu. In der Schweiz leben derzeit rund 2800 Biber.
Zu Problemen kommt es, wenn Biber mit ihren Dämmen ein Gewässer stauen und auf diese Weise das angrenzende Landwirtschaftsland unter Wasser setzen. Biber können indirekt auch Wanderwege entlang von Flüssen oder Hochwasserschutzbauten beschädigen. Die Biber fällen fleissig Holz und bauen Kanäle sowie eigentliche Burgen in den Flüssen.
Beide Kantone begrüssen es, dass sich wieder mehr Biber in den Gewässern tummeln. Diese einheimische Art trage als aktiver Lebensraumgestalter viel Positives zur Vielfalt und zur Dynamik der Gewässer bei, hält der Kanton Aargau fest. Vielerorts ist gemäss Kanton Solothurn «ein positiver Effekt auf die Biodiversität nicht zu übersehen».