Kantone bleiben hart: Alle Spiele unter Bewilligungspflicht

Die Kantone bleiben hart gegenüber den Sportveranstaltern: Fussball- und Eishockeyspiele finden künftig nur mit Bewilligung statt.

Personenkontrolle durch eine private Sicherheitsfirma (Bild: sda)

Die Kantone bleiben hart gegenüber den Sportveranstaltern: Fussball- und Eishockeyspiele finden künftig nur mit Bewilligung statt.

Eine entsprechende Vorlage hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) an ihrer Plenarversammlung einstimmig verabschiedet. Das revidierte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen geht nun zur Ratifikation an die Kantone. Mit diesem sollen die Klubs stärker in die Verantwortung genommen werden. Die geplanten Musterbewilligungen sehen zwar vor, dass diese über einen längeren Zeitraum erteilt werden können. Die Behörden wollen sich aber die Möglichkeit offenlassen, auf veränderte Umstände zu reagieren. Darum werden Bewilligungen grundsätzlich von Spiel zu Spiel erteilt.

Die Kantone sind mit dieser Lösung nicht auf die Forderungen der Swiss Football League (SFL) eingegangen. Diese hatte in der Vernehmlassung verlangt, dass nur Risikospiele bewilligt werden müssen. Auch hatte sich die SFL gewünscht, dass die Bewilligung für eine ganze Saison oder zumindest für eine Meisterschaftsphase erteilt wird. Mit den Massnahmen, die sich gegen die Fans richten, hat die SFL kein Problem.

Sie lehnte aber eine flächendeckende Bewilligungspflicht für die Matches der obersten Liga im Vorfeld ab. Philippe Guggisberg, Sprecher der SFL, sah dadurch die Meisterschaft in Gefahr. „Wenn einige Tage vor dem Spiel Auflagen kommen, die ein Klub kaum erfüllen kann, dann ist ein geordneter Spielbetrieb schwierig“, sagte er.

Mit der Revision werden auch die Fans härter angepackt. Das Rayonverbot wird neu für eine Dauer von bis zu drei Jahren verfügt. Auch die Meldeauflagen werden strenger. „Wird eine Meldeauflage verletzt, muss das grosse Folgen haben“, sagte der Berner Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. Bei den Leibes-Durchsuchungen gibt es kein grundlegend neues Regime. „Bei einem Stadion mit 30’000 Zuschauern können wir nicht jeden ausziehen und untersuchen“, sagte Schneeberger. Das Konkordat schafft in dem Bereich aber eine klare Rechtsgrundlage.

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