Die Kantone fordern bei der Unternehmenssteuerreform III eine Besteuerung von Dividenden in Höhe von 60 Prozent. Und 21,2 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer sollen in die Kassen der Kantone fliessen.
Das Wort der Kantone hat Gewicht, denn bei der USR III geht es vor allem um sie. Die Reform soll den Kantonen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen verschaffen. Denn die kantonalen Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen müssen auf Druck des Auslands abgeschafft werden.
Die Plenarversammlung der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) hat sich am Freitag über die USR III gebeugt, und schreibt nun dem Parlament die «Mindestanforderungen» ins Heft, die «unabdingbar» seien für einen Kompromiss zwischen National- und Ständerat, wie es in der Mitteilung heisst.
Zuletzt hatte der Nationalrat die Steuerreform in der Frühjahrssession behandelt. Den Kantonen will er bei der Bundessteuer einen Anteil von 20,5 Prozent zugestehen, der Ständerat hatte im Dezember den Kantonen 21,2 Prozent zugesprochen. Heute sind es 17 Prozent.
Gezerre um Dividenden
Bei der Teilbesteuerung der Dividenden aus Beteiligungen hatten beide Räte am alten Regime festgehalten. Heute haben die Kantone bei den Dividenden viel Spielraum. Der Bundesrat wollte die Besteuerung von Dividenden für Beteiligungen ab 10 Prozent schweizweit auf 70 Prozent vereinheitlichen, die Linke alle Dividenden besteuern.
In der Sommersession geht das Geschäft zurück in den Ständerat. Dessen Wirtschaftskommission (WAK-S) hatte zuletzt als Kompromiss 60 Prozent vorgeschlagen. Doch die Wirtschaftskommission des Nationalrats lehnte dies bereits ab. Auch vom 21,2-Prozent-Anteil für die Kantone wollte sie nichts wissen. Am Freitag machten die Kantone klar, dass sie exakt dies verlangen.
Grenze für Steuerabzug
Einen Vorschlag des Nationalrats nahmen die Kantone aber auf: Sie fordern eine Grenze für Steuerermässigungen von höchstens 80 Prozent für die Unternehmen. Der Nationalrat hat aus verschiedenen Einzelabzügen wie der Patentbox oder dem Zinsabzug auf Eigenkapital ein Paket geschnürt und den Gesamtabzug auf maximal 80 Prozent festgesetzt.
Dies soll verhindern, dass Unternehmen gar keine Steuern zahlen oder gar Buchverluste schreiben. Der Ständerat wollte für jedes dieser Instrumente einzeln eine Obergrenze festlegen. Seine WAK schwenkte nun aber auf das Modell des Nationalrats um.
In ihrer Mitteilung stellten die Kantone zwei weitere Forderungen auf. Sie wollen verhindern, dass mit der Reform Forschung und Entwicklung im Ausland subventioniert werden. Und der Bundesrat solle festlegen, was die Firmen künftig als Forschungs- und Entwicklungsaufwand von der Steuer absetzen dürfen.
Referendum droht
Die Kompromissbereitschaft hat einen Namen: Referendum. Die SP hat bereits beschlossen, dieses zu ergreifen, sollten die Steuerausfälle zu gross werden. Die USR III könnte auch bereits im Parlament scheitern. Noch liegen die Positionen zwischen National- und Ständerat in einigen Punkten sehr weit auseinander.
«Nichtstun ist keine Option und käme die Schweiz teurer zu stehen», mahnen die Finanzdirektoren der Kantone am Freitag. Die Unternehmen benötigten «rasch Rechts- und Planungssicherheit». Gleiches gilt für die Kantone. Bei der USR III «sei auch »auf die Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern« zu achten und auf »das finanzielle Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen“.
Die Zeit drängt. Bisher lockten die kantonalen Steuerprivilegien wie die Praxis, im Ausland erzielte Gewinne tiefer zu besteuern als im Inland, viele ausländische Firmen in die Schweiz. Um diese trotz Wegfalls der Steuerprivilegien halten zu können, werden mit der Reform neue Vergünstigungen geschaffen. So werden die Gewinnsteuern gesenkt – für alle Unternehmen.