Die Kantone tragen die Energiestrategie 2050 in den Grundzügen mit, fordern aber, dass von Beginn weg eine marktorientierte Energiepolitik angestrebt wird. Die Umbau des Energiesystems erfordere Innovationen und richtige Kostenanreize, betonen sie.
Die erste Etappe der Energiestrategie 2050 leite diese „Neuorientierung“ nur ansatzweise ein, hält die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates fest. Es gelte, das Ziel einer „marktorientierten“ Energiepolitik klarer zu verfolgen.
Neben zuverlässigen Rahmenbedingungen für Investitionen müsse auch den Wirtschaftsbranchen genügend Zeit für strukturelle Anpassungen eingeräumt werden. „Zu einschränkende Regelungen können innovative Lösungen ausschliessen“, sagte KdK-Präsident Pascal Broulis am Freitag vor den Medien in Bern. Dies sei gerade in der Phase der Neuorientierung der Energiepolitik zu vermeiden.
Kantone fordern eine Befristung der KEV
Angesichts des ungewissen Ausgangs energiepolitischer Dossiers wie des EU-Stromabkommens möchten die Kantone klären, ob ab 2020 marktnahe Rahmenbedingungen greifen sollen oder das komplexe Förderungssystem fortgeführt wird.
Die Kantone fordern deshalb, dass die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bis spätestens 2025 befristet wird. Zudem solle bei der Förderung von Solarenergie die KEV-Obergrenze beibehalten werden. Allerdings befürworten die Kantone eine höhere Vergütung.
Gleichzeitig pochen die Kantone darauf, dass der Bund die verfassungsmässigen Zuständigkeiten beachtet. Vehement lehnen sie deshalb den „Eingriff“ in die kantonale Steuerhoheit ab, wie sie die vorgeschlagenen steuerlichen Anreize für Investitionen in energetische Effizienz von Gebäuden darstellten.
Da die Energiestrategie 2050 zu einer dezentralen Energieproduktion führe, sei an einer föderalistischen Energiepolitik festzuhalten. Den Kantonen sei bewusst, dass sie dadurch vor grosse Herausforderungen gestellt würden. Erforderlich sei letztlich auch der Wille und das Einsehen der Bürgerinnen und Bürger.
Langfristige Zielsetzungen als „Richtgrössen“
Grundsätzlich erklären sich die Kantone mit langfristigen Zielsetzungen einverstanden. Allerdings könnten diese nur „Richtgrössen“ darstellen, die es periodisch zu überprüfen gelte.
Im Bereich der Bauvorschriften und der Förderung werden die Kantone prüfen, ob ein „Energie-Konkordat“ als gemeinsame Basis der kantonalen Energiepolitik zweckmässig sei. Die Zielsetzungen im Gebäudebereich erachten die Kantone indes als „kaum erreichbar“. In ihren Augen wäre es für die energetische Sanierung sinnvoller, den CO2-Ausstoss bis 2050 um 90 Prozent zu senken.
Mit der Energiestrategie 2050 soll in der Schweiz die Energiewende und insbesondere der Ausstieg aus der Atomenergie geschafft werden. Im Frühling 2012 hatte der Bundesrat die Eckwerte präsentiert. Ende September schickte er ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, dessen Frist am Donnerstag zu Ende gegangen ist.