Die systematische Entnahme von DNA-Proben bei Asylbewerbern kommt für die Kantone für die nähere Zukunft nicht in Frage. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) erachtet eine solche Massnahme als inadäquat, wenn sie auf alle Asylbewerber und auf präventive Weise angewendet werden sollte.
Der KKJPD-Vorstand befasste sich am Donnerstag eingehend mit dieser Idee, wie KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Schon heute werde in Verdachtsfällen zu diesem Mittel gegriffen; es systematisch auf alle Asylsuchenden anzuwenden, sei nicht angemessen.
Zum einen sei eine solche Massnahme gesetzlich gar nicht vorgesehen. Und wenn sie es doch wäre, dann wäre sie nach Auffassung von Rechtsprofessoren nicht verfassungskonform, sagte Schneeberger weiter.
Nur selten DNA-Spuren vorhanden
Zudem finde man zum Beispiel bei Ladendiebstählen nur selten DNA-Spuren. Der grosse Aufwand bei systematischen DNA-Entnahmen stehe in keinem Verhältnis zu solchen Bagatelldelikten.
Laut Schneeberger existieren andere Möglichkeiten, um die kriminellen Aktivitäten von Asylbewerbern zu bekämpfen: Rayonverbote, Ausschaffungshaft oder Gefängnisstrafen. Das erfordere jedoch Verfahrensbeschleunigungen, die Durchführung von Ausschaffungen und die Verfügbarkeit von Gefängniszellen.
Angesichts der enormen Zunahme von Diebstählen jeder Art durch nordafrikanische Asylbewerber hatte der jurassische Polizeikommandant Olivier Guéniat kürzlich in den Medien die systematische Entnahme von DNA-Proben bei allen Asylbewerbern gefordert – oder zumindest bei alleinstehenden und papierlosen Männern.