Kantone konzentrieren hochspezialisierte Medizin für Kinder

Die Kantone haben weitere Entscheide gefällt zur Konzentration der hochspezialisierten Medizin für Kinder. Betroffen sind angeborene Stoffwechselstörungen, Fälle von schwerer Epilepsie und hochspezialisierte Chirurgie für schwerverletzte Kinder.

Hochspezialisierte Medizin für Kinder wird konzentriert (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Kantone haben weitere Entscheide gefällt zur Konzentration der hochspezialisierten Medizin für Kinder. Betroffen sind angeborene Stoffwechselstörungen, Fälle von schwerer Epilepsie und hochspezialisierte Chirurgie für schwerverletzte Kinder.

Rund 200 Kinder verunfallen jährlich in der Schweiz so schwer, dass sie in akuter Lebensgefahr sind und hochspezialisierte chirurgische Eingriffe benötigen. Diese sollen ab Anfang 2012 in acht Zentren angeboten werden, wie die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am Donnerstag mitteilte.

Behandelt werden sollen die Unfallopfer in den Universitätsspitälern Genf, Lausanne und Bern, in den Kinderspitälern beider Basel, Zürich und Ostschweiz (mit dem Kantonsspital St. Gallen), im Kantonsspital Luzern und unter bestimmten Voraussetzungen im Kantonsspital Graubünden.

Abklärungen, die bei schwerer Epilepsie nötig sind, sollen im Universitätsspital Genf und im Schweizerischen Epilepsiezentrum (zusammen mit dem Kinderspital Zürich) vorgenommen werden. Sie verfügten über das entsprechende Fachwissen sowie die nötigen Spezialisten und Infrastruktur, schrieb die GDK dazu.

Betroffen sind jährlich ungefähr 40 Kinder, die an einer bestimmten Form von schwerer Epilepsie leiden. Schlägt eine Langzeitbehandlung mit Medikamenten nicht an, wird bei ihnen ein chirurgischer Eingriff am Hirn in Erwägung gezogen. Bevor dieser stattfinden kann, sind aufwendige und hoch komplexe Abklärungen nötig.

Kinder mit seltenen Stoffwechselstörungen sollen nur noch in den Universitätsspitälern Zürich, Bern und Lausanne behandelt werden. Betroffen von dieser Zusammenlegung sind rund 50 Kinder pro Jahr.

Rechtsverbindliche Zuteilung

Die Zuteilung ist rechtsverbindlich und bedeutet einen Meilenstein, wie es im Communiqué hiess. Gefällt wurde der Entscheid vom Beschlussorgan zur hochspezialisierten Medizin (HSM), dem die Gesundheitsdirektoren von zehn Kantonen angehören.

Grundlage ist die von allen Kantonen unterzeichnete Interkantonale Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM). Darin verpflichteten sich die Kantone, hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen und Kompetenzzentren zuzuteilen. Damit sollen Behandlungen verbessert und Kosten gespart werden.

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