Der Lehrermangel zwingt die Kantone, neue Wege zu gehen: Künftig sollen auch erfahrene Berufsleute ohne Matur Lehrerinnen und Lehrer werden können. Dies hat die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) entschieden.
Quereinsteiger müssen über 30 Jahre alt sein und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Bisher war eine gymnasiale Matur oder eine Berufsmatur mit Ergänzungsprüfung Voraussetzung für eine Lehrerausbildung.
Wer ohne diese Abschlüsse Lehrerin oder Lehrer werden will, muss die für ein Hochschulstudium nötige Studierfähigkeit in einem Dossier nachweisen können. Zudem kann eine Ergänzungsprüfung in Allgemeinbildung durchgeführt werden, wie die EDK am Donnerstag mitteilte.
Erfahrung zählt
Grundsätzlich dauert die Ausbildung für die Vorschul- und die Primarschulstufe 3 Jahre, jene für die Sekundarstufe I 4,5 Jahre. Je nach Vorleistungen und Kompetenzen kann die Studienzeit verkürzt werden. Davon profitieren auch Quereinsteiger mit gymnasialer Maturität. Sie können sich die bei der Jugendarbeit, in Vereinen oder bei Sprachaufenthalten erworbene Kompetenzen anrechnen lassen.
Neu ist es zudem möglich, die schon während der Ausbildung vor einer Klasse zu stehen. Frühestens nach dem ersten Ausbildungsjahr und nach einer Berufseignungsüberprüfung können Quereinsteiger eine Teilzeitstelle übernehmen. Die Lehrertätigkeit gilt als Teil der Ausbildung und wird von der Hochschule begleitet.
Kantone und Hochschulen entscheiden selber, ob sie Quereinsteigende ausbilden wollen oder nicht. Die neuen Zulassungs-Regeln gelten ab 1. August 2012. Nötig geworden waren sie, weil die Schulen immer mehr Mühe hatten, alle Stellen zu besetzen. Dieses Jahr beispielsweise waren Mitte Juni rund 40 Prozent der offenen Stellen an Deutschschweizer Volksschulen noch nicht besetzt.
Abstriche beim Unterricht
Dies ergab eine Mitgliederbefragung des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH). Mangel herrscht insbesondere an Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern sowie an Lehrpersonen für die Sekundarstufe I. Laut VSLCH sind viele Schulleitende gezwungen, Stellen mit unzureichend qualifizierten Lehrpersonen zu besetzen, was zu Qualitätsverlusten führt.
In ihrer Mitteilung vom Donnerstag weist die EDK darauf hin, dass der Lehrermangel nur ein Grund für die geänderten Zulassungsbedingungen sind. Auf lange Sicht könnten Berufsleute mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung einen Gewinn für die Schule darstellen, schreibt die EDK.