Kantone müssen Pflegekinder-Organisationen beaufsichtigen

Die Kantone müssen Organisationen, die Pflegekinder vermitteln, ab 2014 beaufsichtigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Teilrevision der Pflegekinderverordnung (PAVO) verabschiedet. Für die Tagesbetreuung von Kindern braucht es auch künftig keine Bewilligung.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht in Bern (Archiv) (Bild: sda)

Die Kantone müssen Organisationen, die Pflegekinder vermitteln, ab 2014 beaufsichtigen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Teilrevision der Pflegekinderverordnung (PAVO) verabschiedet. Für die Tagesbetreuung von Kindern braucht es auch künftig keine Bewilligung.

Ursprünglich hatte der Bundesrat mit der Revision der PAVO bei der Tagesbetreuung eine umfassende Bewilligungspflicht einführen wollen. Somit hätten selbst Bekannte und Verwandte eine „Lizenz zum Kinderhüten“ gebraucht. Weil die Idee in der Vernehmlassung und beim Parlament auf breite Ablehnung stiess, legte die Landesregierung im Juni 2011 die Vorbereitungen auf Eis.

Die nun verabschiedete Teilrevision der PAVO konzentriert sich auf Leitlinien für die Vermittlung und Betreuung von Pflegekindern – die Vermittlung von Dienstleistungen im dem Bereich ist bis heute nicht geregelt. „Es geht um den besseren Schutz der Kinder, die in unserer Gesellschaft zu den Schwächsten gehören“, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern.

Melde- und Aufsichtspflicht

Für die Pflegekinder-Branche führt der Bundesrat eine Melde- und Aufsichtspflicht ein. Wer Pflegefamilien oder -kinder im In- und Ausland vermittelt, wird künftig von kantonalen Behörden beaufsichtigt. Dasselbe gilt für Institutionen und Fachleute, die Pflegefamilien unterstützen, aus- und weiterbilden oder die Pflegekinder beraten und therapieren.

Auch Pflegeplätze im Ausland müssen gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen und von den Schweizer Behörden beaufsichtigt werden. Minderjährige, die im Ausland platziert werden, dürften nie sich selbst überlassen werden, schreibt der Bundesrat. Die PAVO-Revision müsse deshalb auch garantieren, dass sich die Kinder jederzeit an eine Vertrauensperson in der Schweiz wenden können.

Stellt eine kantonale Aufsichtsbehörde bei den Anbietern der Pflegedienstleistungen schwerwiegende Mängel fest, kann sie deren Tätigkeit verbieten, bis die Mängel behoben sind.

Um den Kantonen genügend Zeit für die Einsetzung der neuen Aufsichtsbehörden zu gewähren, will der Bundesrat diesen Teil der PAVO-Revision erst per 1. Januar 2014 in Kraft setzen. Gemäss Sommaruga steht es den Kantonen zudem frei, nebst der vorgeschriebenen Beaufsichtigungs- und Meldepflicht in Eigenregie eine Bewilligungspflicht einzuführen.

Auch strengere Regeln für Pflegefamilien

Weiter dehnt der Bundesrat mit der PAVO-Revision den Schutz für die Pflegekinder im Inland aus: Künftig braucht eine Pflegefamilie für die Betreuung eines Kindes bis zu dessen 18. Altersjahr eine Bewilligung.

Heute gilt die Bewilligunspflicht nur für Pflegekinder unter 15 Jahren. Gerade für diese Altersgruppe sei der Schutzbedarf hoch, sagte Sommaruga. Für Pflegeeltern und die Vollzeitbetreuung in Heimen gelten somit neu die gleichen Bestimmungen.

Nächster Artikel