Die Kantone müssen weiterhin für einen Teil der Spitalbehandlungen von IV-Rentnerinnen und -Rentnern aufkommen. National- und Ständerat haben einer entsprechenden Regelung zugestimmt.
Der Ständerat hat am Freitag diskussionslos eine letzte, kleine Differenz ausgeräumt. Es geht um stationäre Massnahmen in einem Spital, die wegen eines Geburtsgebrechens oder mit Blick auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nötig sind.
National- und Ständerat wollen, dass die Kosten zwischen der Invalidenversicherung (IV) und den Kantonen in Zukunft wieder so verteilt werden wie früher: Die IV muss 80 Prozent tragen, der Wohnkanton des IV-Rentners 20 Prozent.
Dieser Verteilschlüssel hatte bereits bis 2008 gegolten. Dann kündigte die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) die Vereinbarung auf, die der Regelung zugrunde lag. Ziel der Kantone war es, ihren Kostenanteil schrittweise ganz auf die IV zu überwälzen. Im laufenden Jahr tragen sie noch 10 Prozent der Kosten, nächstes Jahr wollten sie ihren Anteil auf Null senken.
Kantone nicht angehört
Das Parlament macht nun den Kantonen einen Strich durch die Rechnung. Es schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Kantone wieder 20 Prozent der Kosten tragen müssen. Damit die Regelung nicht erst mit der nächsten IV-Revision in Kraft treten kann, haben National- und Ständerat die Frage in einer separaten Vorlage geregelt.
Die Gegnerinnen und Gegner des alten Verteilschlüssels machten geltend, die vorgesehene Kostenaufteilung stehe nicht im Einklang mit dem neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Ausserdem seien die Kantone nicht einmal angehört worden.
Keine neuen Kosten für die IV
Die Mehrheit vertrat jedoch die Auffassung, es gehe nicht an, der IV zusätzliche Kosten in der Höhe von 60 Millionen Franken jährlich aufzubürden. Diese Kosten müssten anderswo wieder eingespart werden. Auch Sozialminister Alain Berset hatte sich für die Regelung ausgesprochen. Andernfalls würden die Sparbemühungen bei der IV zunichte gemacht.
Der Nationalrat hatte präzisiert, dass es sich um stationäre Massnahmen in einem gemäss Krankenversicherungsgesetz zugelassenen Spital handeln muss. Dem hat sich der Ständerat angeschlossen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.