Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative muss der Bundesrat mit der EU über die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens verhandeln. Die Kantone unterstützen das Mandat, dass er dazu verabschiedet hat.
Mit dem Entwurf befasste sich die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am Freitag. Sie bekräftigte dabei, am bilateralen Weg festhalten zu wollen. Für dessen Fortbestand sei eine Einigung zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit von grosser Bedeutung, heisst es in einer Mitteilung.
Angesichts der bisherigen Weigerung der EU, sich auf Verhandlungen einzulassen, sieht die KdK den Bundesrat aber aussenpolitisch vor einer «grossen Herausforderung». Sie begrüsst jedoch dessen Absicht, dennoch das Gespräch mit der EU über eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens zu suchen.
Dies sei notwendig zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels. Die Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen könne nur dann konkret umgesetzt werden, wenn Klarheit darüber bestehe, ob und inwieweit das bestehende Freizügigkeitsabkommen angepasst werden könne, schreibt die KdK.
Entscheide nach den Winterferien
Die Konsultation der Kantone war der Grund, weshalb der Bundesrat das Mandat und den Umsetzungsentwurf nicht wie geplant vor Jahresende verabschiedet hat: Die Plenarversammlung der KdK fand nach der letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr statt. Das Paket kommt nun in den nächsten Wochen in den Bundesrat.
Die Eckwerte zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hatte die Regierung im letzten Juni vorgestellt. Vorgesehen sind ab 2017 die Steuerung der Zuwanderung mit Kontingenten und ein Inländervorrang. Im Oktober verabschiedete der Bundesrat dann den Mandatsentwurf für Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit.
Der genaue Inhalt von Mandaten wird jeweils nicht bekannt gegeben. Der Bundesrat erklärte aber, in den Verhandlungen zwei Ziele zu verfolgen: Einerseits das Freizügigkeitsabkommen so anzupassen, dass die Schweiz die Zuwanderung steuern und begrenzen kann, und andererseits den bilateralen Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU zu erhalten.
Klare Worte aus Brüssel
Die Parlamentskommissionen und die Sozialpartner haben dazu bereits grünes Licht gegeben. Bei der EU beisst der Bundesrat bisher allerdings auf Granit. Diese Woche haben die Europaminister der EU bekräftigt, dass keine Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit geführt würden.
Die EU-Aussenbeauftrage Federica Mogherini liess am Freitagnachmittag in einer Kurzmitteilung zum Jahresende verlauten, dass «der Dialog zwischen der EU und der Schweiz in allen Bereichen mit gemeinsamen Interessen weitergeführt» werde. Dazu gehöre auch die «Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU».
Damit wiederholte Mogherini lediglich, was bereits die frühere EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton in ihrem Brief im Sommer der Schweiz mitgeteilt hatte – nämlich die EU biete Hand, um «praktische Probleme bezüglich der Umsetzung des Abkommens» zu diskutieren.