Der Bund will die Kantone für die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen neu nur noch pauschal entschädigen. Die Änderung ist gemäss Bund kostenneutral. Parteien und Kantone fordern in der Vernehmlassung allerdings mehr Geld für die Betreuung dieser Menschen.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Familien, Frauen und Kinder, aber auch um Betagte und Kranke. Sie wurden vor ihrer Einreise in die Schweiz vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) bereits als Flüchtlinge anerkannt.
Bislang floss die Globalpauschale zwischen fünf und sieben Jahre lang – abhängig jedoch von diversen Faktoren. Neu soll die Globalpauschale zur Abdeckung der Kosten, die den Kantonen entstehen, sieben Jahre lang und unabhängig von einer Erwerbstätigkeit des Flüchtlings an die Kantone fliessen.
So könnten die Kantone finanzielle Reserven bilden, wenn sie Flüchtlinge möglichst rasch in den Arbeitsmarkt integrieren, schreibt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Änderung der Asylverordnung 2 nach dem Ja des Volks zu beschleunigten Verfahren.
Und der Bund kann damit auf die personell aufwendigen Einzelfallprüfungen verzichten. Diese hatten es bislang erlaubt, auch nach der vorgesehenen Frist weiter Geld für bestimmte Flüchtlinge an den Kanton zu überweisen.
«Grundsätzlich kostenneutral»
Der Bund stellt den Systemwechsel als «längere Kostenabdeckung durch den Bund» dar. Diese rechtfertige sich, da der Bund Resettlement-Flüchtlinge aktiv aufnehme, heisst es im Bericht des EJPD. Seiner Meinung nach ist der Wechsel «grundsätzlich kostenneutral».
Für die Integration der Resettlement-Flüchtlinge setzt der Bund jährlich 12’000 Franken pro Person ein, zusätzlich zur ordentlichen Integrationspauschale von 6000 Franken. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) geht im Bericht vom Oktober 2016 von 1500 Resettlement-Flüchtlingen aus und rechnet mit jährlichen Kosten von rund 27 Millionen Franken oder insgesamt 189 Millionen Franken.
Das SEM geht zudem davon aus, dass nur rund ein Viertel der Resettlement-Flüchtlinge dauerhaft oder während langer Zeit sozialhilfeabhängig sein wird. Drei Viertel dürften gemäss Bericht entweder in den Arbeitsmarkt integriert werden oder nach fünf Jahren Aufenthalt eine AHV-Rente, IV- oder Ergänzungsleistungen erhalten.
Zweifel an Berechnungen
Die Kantone zweifeln an den Berechnungen und den Einschätzungen des Bundes. Sie weisen schon lange darauf hin, dass die Globalpauschalen des Bundes im Asylbereich die Kosten nicht decken und fordern mehr Geld. Mit einer Erhebung wollen sie nun die effektiven Kosten eruieren.
Zuständig für die gemeinsame Vernehmlassungsantwort der Kantone ist die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK). Diese steht derzeit noch aus.
Unterstützt werden die Forderungen der Kantone nach mehr Geld unter anderem vom Gemeindeverband aber auch von der FDP und der CVP. Resettlement-Flüchtlinge seien besonders verletzlich, ihre wirtschaftliche Eingliederung tendenziell schwieriger, die Folgekosten für die Kantone höher.
Es stelle sich daher die Frage, «ob die Globalpauschale in diesen Fällen nicht länger als während sieben Jahren ausgerichtet werden müsste», schreibt die CVP. Und noch genereller stelle sich die Frage, «ob es im Asylbereich nicht grundsätzlich eine höhere bzw. längere Kostenabgeltung des Bundes benötigt».
Deutlicher wird hier die FDP, die gemäss dem Verursacherprinzip verlangt, dass der Bund «während zehn Jahren für die Kosten aller Flüchtlinge – anerkannte und vorläufig aufgenommene – aufkommen muss». Die entsprechende Motion wurde vom Ständerat im Herbst gutgeheissen. Die vorberatende Kommission im Nationalrat hat sich jedoch dagegen ausgesprochen.
Unterstützung bis 25
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und die SP schlagen vor, die Zahlung der Pauschalen mit einer stärkeren Verpflichtung der Kantone zu Integrationsbemühungen zu verknüpfen.
Zudem fordert die SFH, dass die Globalpauschale für Jugendliche nicht nach sieben Jahren wegfällt, sondern generell bis zum 25. Altersjahr entrichtet wird. Damit würde die Forderung der Kantone nach einer höheren Kostenbeteiligung bei der Betreuung und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger erfüllt.
Die Vernehmlassung endete am vergangenen Donnerstag.