Kantone sollen in Notlagen Berufsgruppen zum impfen zwingen können

Die Kantone sollen Impfungen für bestimmte Berufsgruppen für obligatorisch erklären können, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. Dafür hat sich der Nationalrat am Dienstag im Rahmen der Revision des Epidemiegesetzes mit 88 zu 78 Stimmen ausgesprochen.

Eine Frau lässt sich impfen (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Kantone sollen Impfungen für bestimmte Berufsgruppen für obligatorisch erklären können, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. Dafür hat sich der Nationalrat am Dienstag im Rahmen der Revision des Epidemiegesetzes mit 88 zu 78 Stimmen ausgesprochen.

Er folgte damit dem Bundesrat, dem Ständerat und der bürgerlichen Kommissionsminderheit. Die Kommissionsmehrheit – und mit dieser auch die Fraktionen von SP und GLP – hätte den bisherigen Nationalratsbeschluss bevorzugt, welcher den Kantonen lediglich ein Empfehlungsrecht zugestehen wollte. In dieser Frage gespalten war die SVP-Fraktion.

Es gebe keinen Grund, den Kantonen bisherige Kompetenzen wegzunehmen, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) namens der Minderheit. Es sei nie zu Missbrauch gekommen. Darüber hinaus gebe es Situationen, in denen schnell gehandelt werden müsse. Den Kantonen die Ausrufung des Impfobligatoriums für bestimmte Berufsgruppen zu ermöglichen, sei somit sinnvoll.

Auch Gesundheitsminister Alain Berset sagte, er sehe keinen Grund, weshalb Bewährtes geändert werden sollte. Die Kantone hätten bisher immer Augenmass bewiesen.

Nach wie vor uneinig sind sich National- und Ständerat in der Frage der Kostenverteilung für epidemiebedingte Vorkehrungen im internationalen Personenverkehr. Auch hier obsiegte die bürgerliche Kommissionsminderheit mit 89 zu 82 Stimmen, welche alle Kosten dem Bund übertragen will, da die entsprechenden Massnahmen im öffentlichen Interesse lägen. Die Kommissionsmehrheit sowie die Fraktionen der SP und der GLP wollten die Reiseunternehmen an den Kosten beteiligen.

Besserer Schutz vor Epidemien

Mit diesem Entscheid besteht zum Ständerat eine letzte Differenz, weshalb die Vorlage nochmals in die kleine Kammer muss.

Mit der Revision soll das alte Epidemiengesetz aus dem Jahr 1970 ersetzt werden. Die Schweiz will sich damit besser wappnen gegen übertragbare Krankheiten wie die Lungenkrankheit SARS oder die Schweinegrippe.

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