Kantone sollen selbst über Besteuerung von Erbschaften entscheiden

Von einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer hält der Bundesrat wie erwartet nichts. Er beschloss am Freitag, die Volksinitiative aus linken und christlichen Kreisen abzulehnen. Der Bundesrat sieht mit dem Anliegen die Steuerhoheit der Kantone verletzt.

Bundesrat lehnt Volksinitiative ab (Archivbild) (Bild: sda)

Von einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer hält der Bundesrat wie erwartet nichts. Er beschloss am Freitag, die Volksinitiative aus linken und christlichen Kreisen abzulehnen. Der Bundesrat sieht mit dem Anliegen die Steuerhoheit der Kantone verletzt.

Der Bundesrat hat sich am Freitag für eine Ablehnung der Erbschaftssteuer-Initiative ausgesprochen. Das Finanzdepartement (EFD) hielt fest, die Erbschafts- und Schenkungssteuer sei eine Domäne der Kantone, die diesen beträchtliche Einnahmen sichere. Insgesamt kamen in den Kantonen im Jahr 2010 insgesamt 974 Millionen Franken zusammen.

Die Initianten wollen zwar den Kantonen einen Drittel der geschätzten Einnahmen von drei Milliarden Franken pro Jahr zukommen lassen, also ungefähr gleich viel wie heute. Doch der Bundesrat hält diese Schätzung für unsicher, da die Einnahmen stark von der Umsetzung der Initiative im Falle einer Annahme abhängen würden.

Die Einnahmeausfälle bei den Kantonen könnten deshalb aus Sicht der Bundesrat beträchtlich sein. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat sich bereits entschieden gegen die Initiative ausgesprochen.

Rückwirkung kritisiert

Kritisch sieht der Bundesrat auch die vorgesehene Rückwirkung. Würde die Initiative angenommen, würden Schenkungen bis Anfang 2012 rückwirkend besteuert. Das sei unverhältnismässig. Der umstrittene Passus hatte Ende 2011 dazu geführt, dass viele Reiche ihr Vermögen an Nachkommen verschenkten, um der Rückwirkung zu entgehen. An Orten wie der Zürcher Goldküste wurden tausende Liegenschaften überschrieben.

Der Bundesrat erteilte nun dem EFD den Auftrag, eine Botschaft mit Nein-Empfehlung auszuarbeiten. Liegt diese vor, kann das Parlament entscheiden, bevor es zur Volksabstimmung kommt.

Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu.

Freibetrag 2 Millionen Franken

Es gälte ein Freibetrag von 2 Millionen Franken, womit nach Berechnungen der Initianten rund 2 Prozent der Personen in der Schweiz mit grossem Vermögen betroffen wären. Erleichterungen gäbe es für die Vererbung oder Schenkung von Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben. Erbschaften an Ehegatten und registrierte Partner würden zudem nicht besteuert.

Änderungen ergäben sich bei Annahme vor allem für Erbschaften an direkte Nachkommen, die heute praktisch kein Kanton besteuert. Die Initianten bezeichnen diese Besteuerung solcher Zuwendungen als gerecht, da Erben ohne Leistung zu grossen Vermögen kommen können.

Hinter der Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die christliche Organisation ChristNet. Widerstand angemeldet haben nebst den Kantonen unter anderen die bürgerlichen Parteien sowie der Schweizerischer Gewerbeverband (sgv).

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