Die Kantone wollen bei einer allfälligen Einführung von Zuwanderungsbeschränkungen ein Wörtchen mitreden. Kontingente sollen auf Basis der jeweiligen kantonalen Bedürfnisse festgelegt werden. Über die Zahl der Grenzgänger wollen die Kantone autonom entscheiden können.
Die Kantonsregierungen begrüssen zwar grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der SVP-Zuwanderungsinitiative – also die Einführung eines Kontingentierungssystems, wie es in der Stellungnahme zur Revision des Ausländergesetzes heisst. In einzelnen Punkten jedoch pochen sie auf mehr Mitspracherechte.
«Die grossen Unterschiede der Regionen machen deutlich, dass in diesem Bereich nur föderale Lösungen sinnvoll sind», sagte der St. Galler Regierungspräsident Benedikt Würth (CVP) am Freitag vor den Medien in Bern. Er hatte die Arbeitsgruppe der Kantone geleitet, welche sich mit den innenpolitischen Aspekten der Gesetzesrevision befasste.
Kantone wollen mitreden
An ihrer Plenarversammlung hätten die Kantone ihr Anliegen bekräftigt, bei den Höchstzahlen und der Verteilung der Kontingente mitreden zu dürfen, sagte Würth. «Hier wünschen wir eine entsprechende Anpassung der Vorlage des Bundesrats.»
Konkret sollten alle Kantone den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften erheben. Danach würden die Zahlen auf eidgenössischer Ebene aufsummiert. Nach allfälligen Korrekturen und Anpassungen sollen dann die Kontingente auf die Kantone verteilt werden.
Die Teilnahme der Sozialpartner an der geplanten Zuwanderungskommission lehnen die Kantone ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten jedoch bei der Erarbeitung der Höchstzahlen zeitgerecht einbezogen werden.
Autonom bestimmen bei Grenzgängern
Bei den Grenzgängern müssten nach Ansicht der Kantone wie vom Bundesrat vorgesehen separate Höchstzahlen definiert werden. Dies lasse sich damit rechtfertigen, dass Grenzgänger definitionsgemäss keine Zuwanderer seien.
Abweichend von der Haltung des Bundesrats verlangen die Kantone aber, dass sie die Zahl der Grenzgänger selber festlegen können – jeder Kanton soll also einzeln seinen Bedarf definieren dürfen.
«All dies wird zu einem administrativen Mehraufwand führen», sagte Würth. Bei den kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sowie bei den Bundesbehörden brauche es deshalb mehr Personal.
Zukunft der Bilateralen sichern
Das neue Zulassungssystem schaffe auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz Unsicherheit, sagte der Walliser CVP-Staatsrat Jean-Michel Cina, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Ob künftig genügend Fachkräfte vorhanden sein werden, sei unklar. Trotzdem sei eine Kontingentierung der konsequente Schritt.
Sollte das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht den vorgeschlagenen Änderungen des Ausländergesetzes angepasst werden können, müsse über das weitere Vorgehen neu entschieden werden, sagte Cina. «Dies ist nicht auszuschliessen.» Es sei aber der falsche Zeitpunkt, jetzt dem Bundesrat konkrete Modelle wie eine Schutzklausel vorzuschlagen.
Die Regierung hatte ihre Vorschläge im Februar in die Vernehmlassung geschickt. Ziel des Bundesrates ist es, im Nachgang zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 das Freizügigkeitsabkommen mit der EU so anzupassen, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung selbständig zu steuern. Gleichzeitig soll der bilaterale Weg gesichert und erneuert werden.