Ab 1. April 2013 sollen die Kantone eingreifen können, wenn sich auf ihrem Gebiet zu viele Spezialärzte niederlassen. Der Bundesrat hat dem Parlament am Mittwoch eine Botschaft für eine auf drei Jahre befristete, dringliche Gesetzesänderung zugestellt.
Geht es nach dem Bundesrat, erhalten die Kantone ab dem kommenden April das Steuerungsinstrument zurück, das sie bis Ende 2011 zur Verfügung hatten. Die Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes soll es ihnen erlauben, einzugreifen, sollten die Kosten zu Lasten der Krankenkassen wegen einer wachsenden Zahl von Praxen steigen.
Parlamentarische Beratung im Frühjahr
Geplant ist nach Angaben des Departements des Innern (EDI) wie angekündigt, dass die Parlamentskammern die Wiedereinführung des Zulassungsstopps in der Frühjahrssession beraten. Damit soll die Gesetzesänderung per 1. April 2013 in Kraft treten können.
Ärzte und Ärztinnen, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben, fallen gemäss dem Vorschlag des Bundesrates unter die Zulassungsbeschränkung. Wer dagegen vor dem Inkrafttreten des Zulassungsstopps zu Lasten der Grundversicherung abgerechnet hat, fällt nicht unter die Beschränkung.
Der Bundesrat begründet diese Übergangsbestimmung damit, dass in den kommenden Monaten eine weitere Welle von Gesuchen für die Eröffnung von Praxen und die Zuteilung einer Abrechnungsnummer erwartet werde. Nicht alle Gesuchsteller beabsichtigten, in der nächsten Zeit tatsächlich eine Praxis zu eröffnen.
Vom neuen Zulassungsstopp ausgenommen bleiben Allgemeinmediziner und -medizinerinnen, praktische Ärzte und Ärztinnen ohne Weiterbildungstitel sowie Kinder- und Jugendärzte.
Der Zulassungsstopp war 2002 zum ersten Mal eingeführt worden, als Massnahme gegen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Ab 2010 galt der Stopp nur noch für Spezialärzte. Per Ende 2011 liess das Parlament die Bestimmung auslaufen. Bis Ende September haben 1500 Ärzte eine Abrechnungsnummer beantragt, 600 mehr als im ganzen Jahr 2011.