Die Kantone wollen die SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe verschärfen. Insbesondere sollen die Sozialämter mehr Möglichkeiten haben, unkooperativen Bezügern die Leistungen zu kürzen. Aber auch Grossfamilien und junge Erwachsene müssen mit Einbussen rechnen.
Diese Stossrichtung hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) an ihrer ersten Sozialkonferenz in Thun am Donnerstag und Freitag festgelegt. Ihr Präsident, der Solothurner Regierungsrat Peter Gomm, sagte am Freitag vor den Medien in Bern, man habe die politische Diskussion über die Sozialhilfe aufgenommen.
Es gehe darum, den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mehr Legitimation zu geben, ergänzte er. An den SKOS-Richtlinien orientieren sich Sozialämter bei der Berechnung und Handhabung von Sozialhilfe. Massgebend sind aber die jeweiligen Gesetzgebungen auf kantonaler oder kommunaler Ebene.
Um zu sehen, wo bei Sozialämtern, Gemeinden und Kantonen der Schuh drückt, hatte die SKOS Anfang Jahr ihren über 900 Mitgliedern einen Fragenkatalog unterbreitet. Über 70 Prozent der Angefragten schickten diesen ausgefüllt zurück.
Höhe des Grundbedarfs umstritten
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen, dass die Mitglieder mit den Richtlinien grundsätzlich zufrieden sind, wie der Co-Präsident der SKOS, Felix Wolffers, erläuterte. Bei vielen Punkten waren sich die Befragten auch grösstenteils einig. «Dennoch kann man sagen, dass die SKOS sich bewegt», sagte Wolffers.
Grosse Differenzen gab es in Bezug auf die Höhe des Grundbedarfs. Die SKOS hatte vier Varianten vorgelegt: Erstens den Status quo, zweitens eine Erhöhung des Grundbedarfs, drittens eine Erhöhung bei kleinen und eine Senkung bei grösseren Haushalten sowie viertens den Status quo bei kleinen und eine Reduktion bei grösseren Haushalten.
Während die Kantone den Status quo bevorzugten, sprach sich die Mehrheit aller Befragten für Variante 4 aus. Ein Graben tat sich auch zwischen Romandie und Deutschschweiz auf. So bevorzugten die Romands eine Erhöhung des Grundbedarfs, während jenseits der Saane die Varianten 4 und 1 mehr zusagten.
Sozialdirektoren setzen bei Grossfamilien an
Die SKOS empfahl aufgrund der Resultate den Sozialdirektoren, bei der heutigen Lösung zu bleiben. Doch diese entschieden sich, bei den grösseren Haushalten ab sechs Personen den Rotstift anzusetzen.
«Dieser Punkt ist sehr lange diskutiert worden», sagte Gomm. Der Entscheid sei von der aktuellen politischen Diskussion geprägt. So seien zwischen einem Verdienst, der mit Arbeit erzielt werden kann, und dem Betrag, den eine Grossfamilie aus der Sozialhilfe erhalten könne, «signifikante Differenzen wahrnehmbar».
Auch die Leistungen an junge Erwachsene, die keine Ausbildung absolvieren, keine Kinder betreuen und nicht arbeiten, seien immer wieder Thema in den Medien. Hier gehe es darum, den Druck zu erhöhen. Dies wurde von 87 Prozent der befragten SKOS-Mitglieder unterstützt. Dennoch dürfe man nicht vergessen, dass hier auch andere Stellen in der Pflicht seien, betonte Gomm.
Um wie viel genau der Grundbedarf, der heute für eine Person bei 986 Franken pro Monat liegt, für Mitglieder von Grossfamilien und junge Leute sinken wird, ist noch nicht bekannt. Zu Handen der nächsten Sozialkonferenz vom kommenden September sollen die Vorschläge präzisiert werden.
Härtere Sanktionen
Grossmehrheitlich (86%) wünschten sich die Befragten ausserdem mehr Möglichkeiten, unkooperative Personen in schwerwiegenden Fällen zu sanktionieren. Neu empfiehlt die SKOS, dass bis zu 30% statt wie bisher 15% der Leistungen gekürzt werden können.
Eine Kürzung um 15% wurde von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden «als zu wenig wirkungsvoll» eingeschätzt, wie SKOS-Co-Präsidentin Therese Frösch sagte. Dennoch erinnerte sie daran, dass dies nicht der Normalfall werden soll, sondern eine Strafmassnahme bleibe.
Auch das Anreizsystem soll überarbeitet werden. So dürfte die Minimale Integrationszulage, die in manchen Kantonen fast allen Sozialhilfebezügern ausgezahlt wird, mit der Integrationszulage verschmolzen werden. Dafür soll bei letzterer präziser definiert werden, wann sie ausgezahlt werden soll.
Geplant ist, dass die SODK die SKOS-Richtlinien an der nächsten Sozialkonferenz im September verabschieden und per 1. Januar 2016 in Kraft setzen wird. In einer zweiten Etappe sollen bis 2017 auch Empfehlungen zur Verminderung von Schwelleneffekten erarbeitet werden. Und es soll Richtlinien zu Mietzinsmaxima geben.
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) waren jüngst immer mehr unter Druck geraten. Mehrere Gemeinden traten aus Protest aus der SKOS aus.